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b) Pflanzenbau.

1. Verhältniß des Feldbaus im allgemeinen.

Nach den Ergebnissen der Landesvermessung beläuft sich die Grundfläche des Oberamtsbezirks auf 70.6353/8 Morgen. Betrachtet man Äcker, Gärten, Wiesen, Weinberge und Waldungen als gebautes, das Übrige aber als ungebautes Land, so sind nur 71432/8 Morgen der ganzen Fläche unkultivirt. Rechnet man dagegen die Waldungen zu der ungebauten Fläche, so nimmt das nicht angebaute Land 32.0192/8 Morgen oder 45% des Areals ein.

Von der ganzen Bodenfläche kommen auf einen Einwohner 2,23 Morgen, auf ein Pferd 88,6 Morgen, auf ein Stück Rindvieh 5,3 Morgen.

Das Verhältniß sämtlicher Kulturarten unter sich, Gärten und Länder als Einheit genommen, ist folgendes:

Gärten und Länder 26506/8 Morgen = 1,0
Äcker 23.7984/8 Morgen = 8,9
Wiesen 11.1463/8 Morgen = 4,2
Weinberge 10204/8 Morgen = 0,4
Waldungen 24.876     Morgen = 9,3

Von 100 Morgen der ganzen Grundfläche kommen also:

auf Gärten und Länder 3,8 Morgen,
auf Äcker 33,7 Morgen,
auf Wiesen 15,7 Morgen,
auf Weinberge 1,5 Morgen,
auf Waldungen 35,2 Morgen,
89,9 Morgen.

Der Rest von 71432/8 Morgen ist eingenommen:

durch das Areal der Ortschaften 353     Morgen,
durch Weiden 4270     Morgen,
durch Öden 577     Morgen,
durch Steinbrüche, Thon- und andere Gruben 127/8 Morgen,
durch Seen, Bäche und Gewässer 4707/8 Morgen,
durch Straßen und Wege 14594/8 Morgen,
zusammen       71432/8 Morgen,

oder 10,1% der ganzen Grundfläche.

Vertheilung und Grundeigenthum. Das Grundeigenthum war zur Zeit der Landesvermessung in 96.208 Parzellen vertheilt, wonach durchschnittlich 0,73 Morgen auf eine Parzelle kommen. Die größte Markung hat Tübingen, die kleinste Dörnach. Größere

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Tübingen. H. Lindemann, Stuttgart 1867, Seite 126. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OATuebingen_126.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)