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Platz auf, daß er nicht kaum erst ummauert worden sein kann. – Die Gemeinde-Genossen zerfielen in Bürger, welche zu Verwaltung der Gemeindeämter allein berechtigt waren, und in Beisitzer, die nur ein kleines Beisitzgeld entrichteten und deren Zahl in älteren Zeiten besonders groß war. Die Aufnahme der beiderlei Classen hing zwar von der Gemeinde-Behörde ab; doch übte sie auch der Landesherr lange Zeit nach Belieben aus. – Von angesehenen alten Stuttgarter Geschlechtern, die theils dem Adel, theils der mit diesem häufig verschwägerten und von der Herrschaft mit Lehen begabten Ehrbarkeit, angehörten, sind außer einigen zuvor S. 432 erwähnten zu nennen die: An dem Rain, Morhart, v. Thailfingen, v. Tunzhofen seit 1286, Holzwart, König, Mader, Vayhinger 1304, Ungericht 1307, Keller, Nüttel 1314, Heinrich, Walther 1330, Faut, Glatz, Lutz, Machtolf 1334, v. Dagersheim 1340, Borrhaus, Fünffer, v. Gomaringen, Grempp, Plieninger, Roth 1350, Brünzler 1383, Degen, Kienlin, Lorcher, Sattler, Schreiber 1393, Wenkh, Widmann 1429, Welling v. Vehingen 1430, Wirtemberger 1436, Besserer, Fürderer, Kühorn, Rinmann, Walker 1447, Rüttel 1453, Gabler, Wenzelhäuser 1469, Königspach 1470, Stickel 1483, Breuning 1494, v. Stammheim 1505, v. Tengen 1546. 1

Was die Gemeinde-Verwaltung betrifft, so stand dem Magistrat zunächst der schon 1280 erwähnte Schultheiß vor. Er hatte der Herrschaft von seinem Amte jährlich 25 Pf. H. zu entrichten, kommt bis um 1400 vor und stand unter dem gleichfalls 1280 erwähnten herrschaftlichen Vogte, der im vierzehnten Jahrhundert auch Ammann genannt wurde und, weil er – zumal seit die Schultheißenstelle eingegangen – in gewisser Hinsicht zugleich städtischer Beamter war, bei seinem Amtsantritt auch dem ältesten Richter zu geloben und zu schwören hatte. Über dem Vogt stand manchmal, 1609 und noch 1748, ein adeliger Obervogt. Der Verwalter der herrschaftlichen Güter und Gefälle (von Fruchtkasten und Weinkeller) war der Kastkeller. Schon 1410 findet man die Stelle eines Forstmeisters, welche bis in die Mitte des 18. Jahrhunderts blieb. – Im Magistrat bediente man sich wie in andern ältern Städten, z. B. in Hall, anfänglich zum Schreiben einiger Wachstafeln, welche noch 1600 als die älteste Antiquität der Stadt betrachtet wurden. Das Gericht wird schon 1280 mit zwölf Mitgliedern genannt. Ursprünglich wurden die Richter wie anderwärts von den Bürgern gewählt. Als sich die Stadt 1312 an Eßlingen ergab (Sattler Gr. I. Beil. 43c), bedung sie sich nicht das Wahlrecht des Magistrats oder Gerichtes, sondern nur das des Vogtes und Schultheißen, und würde sich ohne allen Zweifel Ersteres, wenn sie es nicht bereits besessen hätte, vor dem

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Rudolph Moser: Beschreibung des Stadtdirections-Bezirkes Stuttgart. Eduard Hallberger, Stuttgart 1856, Seite 434. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAStuttgartStadt0434.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)