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Sammlung von Mustern ausländischer Gewerbs-Erzeugnisse hat den Zweck, die Gewerbetreibenden des Landes mit neuen Rohmaterialien, Gewerbs-Erzeugnissen, Werkzeugen und Maschinen des Auslandes und mit deren Preisen bekannt zu machen, sie dadurch zu veranlassen, auf die Erzeugung gediegener und gesuchter Fabrikate einzugehen, den Geschmack zu bilden, und überhaupt damit auf eine der gesteigerten Anforderung der Neuzeit entsprechende Fabrikation einzuwirken. Diese Sammlung, welche einen tüchtigen Grundstock durch die auf der Londoner Industrie-Ausstellung im Jahre 1851 gemachten Ankäufe erhalten hat, ist seither stets durch Ankäufe vermehrt worden, und immer ist das Absehen darauf gerichtet, sie mit weiteren Erzeugnissen des fremden Gewerbefleißes, welche Württembergs Gewerbetreibenden noch nicht bekannt sind, deren Bekanntwerden aber von Werth für sie ist, zu versehen. Die ganze Sammlung ist nach den verschiedenen Industriezweigen geordnet und steht den inländischen Gewerbetreibenden jederzeit zur Besichtigung offen. Es wird denselben dabei durch die Verwaltung, soweit sie dazu im Stande ist, Auskunft über die Preise, Bezugs- und Absatz-Quellen und sonstige Fabrikations-Verhältnisse ertheilt. Es wird nicht nur das Abzeichnen der Muster gestattet, sondern es werden die letzteren auch an Gewerbetreibende, welche sie nachahmen wollen, unentgeldlich ausgelehnt. Bis jetzt zeigt der Katalog dieser Sammlung über 7000 Numern, ungerechnet die in 84 Bänden gesammelten Gewebemuster, von welchen Probeabschnitte aus sämmtlichen Zweigen der Weberei unentgeldlich abgegeben werden, um die Industriellen dieses Fachs insbesondere mit den hier so schnell wechselnden Ansprüchen der Mode bekannt zu machen. Dazu kommen 161 Zeichnungswerke, welche ebenfalls zur Einsicht für die Gewerbsleute aufgestellt sind. – Die Sammlung der württembergischen Gewerbe-Erzeugnisse hat den Zweck, die Fortschritte der Landes-Industrie dem Gewerbestand wie den Behörden anschaulich zu machen, außerdem auch Fremden eine anschauliche Übersicht über die tüchtigeren Gewerbe-Erzeugnisse des Landes zu bieten, um hiedurch die Fabrikation und den Absatz zu befördern. In die Sammlung sollen nur solche Fabrikate aufgenommen werden, welche anerkannter Maßen durch Schönheit oder Neuheit der Form, durch Solidität der Ausführung u. s. w. sich auszeichnen, oder als für das Land neue oder belangreiche Erfindungen anerkannt werden. Die Einsender der Fabrikate bleiben Eigenthümer derselben; sie können daran neben ihrer Firma die Preise anheften und die Gegenstände jederzeit zurücknehmen; diese werden auf drei, längstens aber auf fünf Jahre in die Sammlung aufgenommen, nachher aber, soweit sie nicht wegen eines historischen Werths für die

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Rudolph Moser: Beschreibung des Stadtdirections-Bezirkes Stuttgart. Eduard Hallberger, Stuttgart 1856, Seite 409. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAStuttgartStadt0409.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)