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1852 die Stadt zur Theilnahme herbei, und es kam das mit Anfang 1853 in’s Leben getretene gemeinschaftliche Statut „über Aufstellung von Stadt-Armen-Ärzten behufs der Behandlung der sowohl vom Wohlthätigkeits-Verein, als von der Stadt Unterstützung genießenden Armen“ zu Stande, wodurch die Zahl der Armen-Ärzte auf sieben erhöht wurde, die sich (anfänglich unentgeldlich, seit 1. Juli 1855 aber gegen ein Wartgeld von je 50 fl.) auf 4 Jahre zu Bekleidung ihrer Stellen verbindlich machten und sich in Districte, einschließlich der Weiler, theilten. Auf Verlangen eines Stadtarmen oder seiner Verwandten kann übrigens nicht nur der bisherige Hausarzt oder ein anderer Arzt zur Consultation zugezogen werden, sondern es kann auch dem Hausarzte, wenn er dazu bereit ist, die Behandlung des Kranken vom Armenarzt überlassen werden. Die Zahl der Armen-Wundärzte blieb 3. Die Kranken haben sich bei dem betreffenden Armenarzte durch Anweisungen, welche allmonatlich mit den Arzneikosten dem Wohlthätigkeits-Vereine, beziehungsweise der Stadt-Almosen-Pflege zur Bezahlung übergeben werden, zu legitimiren. Die Armenärzte sind verpflichtet, vierteljährliche und jährliche Übersichten ihrer Thätigkeit abzugeben. – Die Zahl der unentgeldlich behandelten Kranken (Neuerkrankten), welche übrigens nur für die Ärzte angegeben werden kann, da die Wundärzte blos im Auftrag und unter Controle jener handeln, betrug einschließlich derjenigen des Stadtdirections-Arztes

1849 1850 1851 1852 1853 Summe Haupts.
Arme des W.-V. 807 987 1140 1403 1472 5809 00
Stadt-Arme 0 0 0 0 1110 1110 6919

Verordnungen, sie mochten ein oder mehrere Heilmittel enthalten, wurden gegeben:

1849 1850 1851 1852 1853 Summe Haupts.
Arme des W.-V. 3053 3683 3692 4309 5303 20.040
Stadt-Arme 0 0 0 0 2612 2612 22.652

Die Arznei-Kosten betrugen:

1849 1850 1851 1852 1853 Summe Haupts.
fl.0 fl.0 fl.0 fl.0 fl.0 fl.0 fl.00
Arme des W.-V. 972 1166 1062 1124 1149 5472
Stadt-Arme 0 0 0 0 859 859 6331

Hieraus ergibt sich ein Kosten-Betrag

Für Eine Verordnung 1849 1850 1851 1852 1853 Mittel
     des W.-V. 19,1 kr. 18,9 kr. 17,5 kr. 15,6 kr. 12,9 kr. 16,8 kr.
     der Stadt-Armen 000 000 000 000 19,7 kr.
Für Einen Kranken
     des W.-V. 1 fl. 12 kr. 1 fl. 10 kr. 55 kr. 48 kr. 46,8 kr. 58,3 kr.
     der Stadt 000 000 00 00 46,4 kr.
Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Moser: Beschreibung des Stadtdirections-Bezirkes Stuttgart. Eduard Hallberger, Stuttgart 1856, Seite 326. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAStuttgartStadt0326.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)