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10. December 1853 die Staats-Genehmigung erhielten. Die Feuerwehr ist aus 450 Mann Freiwilliger zusammengesetzt, militärisch geordnet, und theilt sich unter einem Commandanten mit 2 Adjutanten, zugleich Stellvertreter des Commandanten, in 6 Compagnien, denen je 1 Hauptmann vorgesetzt und 1 Trompeter beigegeben ist. Die erste Compagnie besteht aus den Steigern und der Einreiß-Mannschaft in 4 Rotten, die zweite aus den 3 großen Spritzen-Bedienungs-Mannschaften; die dritte aus den Wasser-Zubringern; die vierte aus den Butten-Trägern und Schöpfern mit einer Butten-Spritze größerer Gattung; die fünfte und sechste aus den Rettungs-Mannschaften. Die Offiziere, Spritzen- und Schlauch-Meister etc., werden auf 2 Jahre durch das Corps gewählt; die Wahl des Commandanten und seines Stellvertreters unterliegt der Bestätigung durch die Regierung. Die ganze Mannschaft ist mit messingenen Helmen, zum Theil mit starken Gürteln, Seilen, Beilen, Äxten, Hämmern, Sägen etc. ausgerüstet, und es steht ihr eine große Anzahl verschiedener Leitern, Wagen und sonstiger Gegenstände nach den erprobtesten Mustern zu Gebote. Sie bildet ein selbstständiges Ganzes unter ihrem Commandanten, welchem in Brand-Fällen allein die specielle Leitung der Gesammt-Löschmannschaft und Anstalten unter dem Oberbefehle des Stadt-Directors etc. zusteht. Mit der Feuerwehr ist eine Unterstützungs- und Sterbe-Kasse verbunden (S. unten).

Wiewohl die Feuerwehr-Mannschaft in den meisten Fällen einem ausgebrochenen Feuer wird wehren und Einhalt gebieten können, so läßt sich dieß doch, namentlich wenn das Feuer größer oder sonst nicht leicht zu bewältigen ist, nicht für alle Fälle annehmen; daher die älteren Lösch-Einrichtungen noch neben der Feuerwehr fortstehen. Zu diesem Zwecke ist außer den 3, von den Feuerwehren bedienten Spritzen, für die übrigen 9 städtischen Feuer-Spritzen das Personal an Obmännern, Schlauch- und Rohr-Führern und Pump-Mannschaften bezeichnet, und das städtische Brunnen-Personal für Beischaffung des Wassers aus dem Reservoir und den Feuerlagen oder sonstigen Canäle (s. oben S. 15) bestimmt.

Bei Brand-Fällen in umliegenden Orten, gegen 60 an der Zahl, wird gewöhnlich 1 Feuer-Spritze und 1 Feuer-Wagen mit Leitern, Hacken etc., nebst der Bedienungs-Mannschaft unter der Aufsicht des Ober-Feuerschauers, auch ohne vorgängiges Nachsuchen abgesendet.

An der schon seit dem Jahr 1772 bestehenden, über das ganze Land sich erstreckenden Gebäude-Brand-Versicherungs-Anstalt ist das Gebäude-Eigenthum im Stadtbezirke Stuttgart mit

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Moser: Beschreibung des Stadtdirections-Bezirkes Stuttgart. Eduard Hallberger, Stuttgart 1856, Seite 291. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAStuttgartStadt0291.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)