Seite:OAStuttgartStadt0270.png

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

seien, bessere; es ertrug 1650 400 fl., 1750 1500 fl.; jetzt wird nur noch Pflastergeld für die Stadt-Kasse erhoben. Der Einzug des Thorsperr-Geldes wurde im Jahr 1836 aus Anlaß des Zoll-Vereins gegen eine Capital-Entschädigung aus der Staats-Kasse abgestellt, und das alte Recht, zu Gunsten des Weinbaues der Stadt, von jedem Eimer eingeführten, nicht auf der Markung gewachsenen Weines 1 fl. Wein-Einlaßgeld zu erheben, im Jahr 1845 aufgehoben. Als Umlage ward den Bürgern 1845 das Illuminations-Kassengeld (S. 200), und 1849 das Surrogatgeld für den Wachdienst, im Betrage von 1 fl. 20 kr. für den Bürger, und 40 kr. für die Wittwe erlassen. Die von der Regierung den 10. Juni 1828 auf 15 Jahre ertheilte Ermächtigung, von Brennstoffen, Kartoffeln, anderen Lebensmitteln und geistigen Getränken ein Octroi zu erheben, ist 1843 erloschen.

Das Stadt-Wappen, seit 1312 zwei Pferde über einander, von 1432 an nur Ein Pferd, im Sprunge darstellend, zeigt in neuerer Zeit in weißem Felde ein schwarzes Pferd, theils mit, theils ohne schwarzes säugendes Füllen[1].

Das Bürger-Militär besteht, nachdem das 1795 unter der Regierung des Herzogs Ludwig Eugen errichtete Corps der s. g. Ludwigsritter mit Artillerie-Compagnie eingegangen, aus den 1652 errichteten Stadtreitern[2], einer Schwadron, die jedoch neuestens kaum 50 Mann zählt, und aus dem 1831 geschaffenen bürgerlichen Schützen-Corps, das ursprünglich ein Bataillon bildete, in neuester Zeit aber auf eine Compagnie zusammengeschmolzen ist. Die Stelle des Stadt-Hauptmanns, unter welchem in Kriegszeiten die übrigen bewaffneten Bürger standen, ist 1816 eingegangen.

Cataster und Steuern.

Gegenstände des Steuer-Catasters des Stadt-Bezirks sind nach den Berechnungen für das Etatsjahr von 1854–1855:

Grund-Eigenthum, eingeschätzt zu einem Reinertrag von 62.249 fl. 47 kr.

Gebäude in dem zu diesem Behufe eingeschätzten Werth von 16.878.512 fl.

Gewerbe, eingeschätzt zu einer Steuersumme von 39.222 fl. 21 kr.

Die umgelegten Staats-Steuern betragen für eben dieses Jahr:

vom Grund-Eigenthum 1.6337 fl.
von den Gebäuden 33.132 fl.
von den Gewerben 37.626 fl.
77.095 fl.

  1. Vergl. Württemb. Jahrbücher 1854. Heft II. S. 178.
  2. Vergl. R. Moser, gesch. Darst. der Kriegsverf. St’s. St. 1830.
Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Moser: Beschreibung des Stadtdirections-Bezirkes Stuttgart. Eduard Hallberger, Stuttgart 1856, Seite 270. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAStuttgartStadt0270.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)