Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

von Tachenhausen mit dieser Veste sammt Graben, Garten und Zugehör unter Vorbehalt des Öffnungsrechts und mit der Bestimmung, daß die Herrschaft Württemberg, wie bisher geschehen, so noch 4 Jahre lang ihre Gefangenen in den Burgthurm einsperren dürfe (Sattler, Grafen 2, 190 Beil. Nr. 89). Ein gleichnamiger Nachkomme dieses Herrn von Tachenhausen verkaufte im Jahr 1550 diesen Besitz für 2930 fl. an Veit Schöner von Strubenhard, welcher im Jahr 1551 von Württemberg damit belehnt wurde. Von den Herren von Strubenhard kam dieses Lehen im Jahr 1593 an die Herren von Anweil; im Jahr 1611 besitzt solches Hans Wolf von Anweil († 1613), im Jahr 1623 Ludwig von Anweil, welcher es noch im Jahr 1623 an die von Remchingen verkauft. Von letzteren kam Kaltenthal an die von Löwenstern, und Friedrich Gottlieb von Löwenstern verkaufte im Jahr 1709 das Schloßgut theils Lehen, theils Allod, um 10.000 fl. an Herzog Eberhard Ludwig von Württemberg (Breyer, Elem. jur. publ. Wirt. 98. Scheffer 202.[1]) Dieser Herzog veräußerte das ganze Besitzthum, jedoch mit Beschränkung der Jagdgerechtigkeit auf des Guts Kaltenthal Zwäng und Bänne, noch im Jahr 1709 an den Rentkammerprocurator Dr. Stephan Christoph Harpprecht als Allod für 6000 fl. Von dessen Wittwe ging es durch Kaufvertrag an den württ. Regierungsrath Christoph Carl Friedrich von Pfeil über, welcher es 1741 für 12.000 fl. an die Gebrüder Autenrieth, Metzger in Stuttgart, verkaufte. In dieser Familie blieb es bis zum Jahr 1796, wo solches mit den Steuer-, Zehent- und anderen Freiheiten 10 Kaltenthaler und ein Stuttgarter Bürger (Georg Konrad Autenrieth) für 41.000 fl. erwarben. Letzterer Autenrieth ließ die Mauern des allmählig sehr zerfallenen Schlosses abtragen und zur Erbauung einiger Bauernwohnungen auf dem Schloßberge verwenden, und veräußerte später seinen hiesigen Antheil, wozu außer den Burgtrümmern auch ein wohnliches Haus mit altem Unterstocke (1850 im Besitz des Gemeindepflegers Krämer) gehörte, an den Oberjustizprocurator Mörike, dieser an den Grafen v. Normann-Ehrenfels, genannter Graf, im Jahr 1831, an den Kaufmann Bohm.

Die Burgreste hatten im J. 1831 schon so abgenommen, daß nur noch die steinerne Brücke über dem ausgemauerten Graben, einige Mauerreste und Kellergewölbe übrig waren. Diese ließ nun Bohm vollends abtragen und überdieß noch den Sandsteinfelsen, auf dem die Burg stand, ausbrechen, so daß endlich 1837 die ehemalige ansehnlichen Veste Kaltenthal, bis auf eine am südlichen Graben stehende Mauer, spurlos

  1. Zum Schloßgut gehörte damals ein unterer Baumgarten von 31/2 Morgen, der Hungerberg mit 20 Morgen, worauf 2 starke Quellen, ein Wald von 50 Morgen (jetzt längst ausgestockt), der Burgrain von 5 Morgen, der Vorhof zu Kaltenthal mit den Gebäuden darin, das Mühlhaus unten am Berg (an dessen Stelle jetzt das Wirthshaus zur Krone), 211/2 Morgen Wiesen, 60 Morgen Äcker, das kleine Waidwerk auf einem Bezirk von 10.000 Morgen u. a. m.
Empfohlene Zitierweise:
Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Stuttgart, Amt. J. B. Müller's Verlagsbuchhandlung, Stuttgart 1851, Seite 173. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAStuttgartAmt_173.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)