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mit Substituten besetzt wurden, welche nur von gewissen Geschäften einen Verdienstantheil an den ersteren abzugeben halten und im Übrigen in fast gänzlicher Unabhängigkeit von demselben waren.

Die Verbindung des Amtsdekanats mit dem Stadtdekanat hat unausgesetzt bis zum Jahr 1819, sowie die des Amtsphysikats mit dem Stadtphysikate bis zu der im Jahr 1814 erfolgten Aufstellung eines eigenen Amtsoberamtsarztes bestanden.

Einzig in Beziehung auf die altlandständische Repräsentation und auf die Rechtspflege dauerte die Verbindung des Amtes mit der Stadt Stuttgart auch nach Trennung der übrigen Behörden noch längere Zeit fort. Es blieb nämlich bis zur Aufhebung der altwürttembergischen Verfassung bei dem Herkommen, wornach die Landtagsdeputirten für Stadt und Amt gemeinschaftlich aus der Mitte des Stadtmagistrats gewählt wurden. Ebenso war es bei peinlichen Vergehen im Bezirke das Stadtgericht Stuttgart, an welches die Inquisiten zur Einleitung des peinlichen Prozesses und zur Exekution übergeben werden mußten, und in gleicher Weise war das Stadtgericht Stuttgart in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten Instanz für den Amtsoberamtsbezirk Stuttgart. Diese Einrichtung dauerte für die Criminalfälle bis zu der allgemeinen Justizorganisation von 1811, in deren Folge die Specialuntersuchungen an den in Eßlingen wohnenden Criminalrath der damaligen Landvogtei Rothenberg, zu welcher das Amt Stuttgart gehörte, übergingen; für die Civilrechtspflege aber wurden in Folge besonderer königlicher Entschließung von 1812 unter Aufhebung der Verbindung des Amtsbezirks mit dem Stadtgericht Stuttgart für ersteren wie in anderen Oberämtern die Bildung eines eigenen Oberamtsgerichts angeordnet, welches in Plieningen unter dem jeweiligen Vorsitze des Amtsoberamtmanns aus drei Mitgliedern des Gemeinderaths von Plieningen, vier aus der Mitte des Bezirks gewählten Beisitzern und dem Amtsschreiber als Aktuar bis zur Einführung der jetzigen Oberamtsgerichte im Jahr 1819 fortbestand. Die Amtsvogtei Stuttgart war, so lange das im Jahre 1755 aufgehobene Institut der Obervogteien bestund, der Obervogtei in Stuttgart untergeordnet, das spätere Amtsoberamt wurde bei Errichtung der Kreisämter im Jahr 1806 dem Kreisamte Stuttgart und bei Errichtung der Landvogteien 1810 der Landvogtei am rothen Berg, welche gleichfalls in Stuttgart ihren Sitz hatte, zugetheilt, und steht seit der Errichtung der Kreisregierungen vom 1. Januar 1818 an unter der Regierung des Neckarkreises in Ludwigsburg.

In dem Bestande des Amtsoberamts, das schon unter dem Herzogthume eines der größten Oberämter im Jahr 1789 mit 15.031 Eiwohnern gebildet hatte, sind bei den mehrfältigen Organisationen weitere Veränderungen

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Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Stuttgart, Amt. J. B. Müller's Verlagsbuchhandlung, Stuttgart 1851, Seite 103. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAStuttgartAmt_103.png&oldid=- (Version vom 17.2.2019)