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In Harthausen und Unter-Sielmingen übt der Staat in Gemeinschaft mit dem Hospitale Nürtingen und der katholischen Pfarrei Neuhausen, in Scharnhausen in Gemeinschaft mit der letzteren und in Ober-Sielmingen gemeinschaftlich mit dem ersteren das Großzehentrecht aus.

Den kleinen Zehenten beziehen die betreffenden Pfarreien nur noch in Birkach, Degerloch, Feuerbach, Kaltenthal, Leinfelden, Ober- und Unter-Sielmingen, Ruith, Steinenbronn; auf den meisten übrigen Markungen steht derselbe in Folge der stattgehabten Verwandlung des Pfarrei-Einkommens dem Staate ungetheilt zu; in Gemeinschaft mit den betreffenden Pfarreien bezieht er ihn in Ober- und Unter-Sielmingen, Leinfelden und Feuerbach; in Gemeinschaft mit der Pfarrei Musberg in Rohr. In Harthausen ist der Hospital Nürtingen und die katholische Pfarrei Neuhausen, in Vaihingen und Möhringen die Stiftungspflege Eßlingen, in Möhringen auch ein Private kleinzehentberechtigt.

Der Heuzehenten ist von den meisten Markungen abgelöst. Den Weinzehenten in allen Weinbau treibenden Orten bezieht, mit Ausnahme von Möhringen, wo ein Private weinzehentberechtigt ist, und von Ruith und Vaihingen, wo kein Weinzehenten mehr besteht, die Staatsfinanzverwaltung.

Alle diese Zehentgefälle sind mit ganz seltenen Ausnahmsfällen, in denen noch der Naturalbezug statt hat, der Regel nach an die Gemeinden, und zwar der Wein- und Kleinzehenten gegen mäßige Geldsurrogate, der große Zehente theils gegen ein Geld-, theils und noch häufiger gegen ein Fruchtlokar verpachtet, und kommen nun in Folge des Gesetzes vom Jahre 1849 zur Ablösung, deren Anmeldung mit Ausnahme des Weinzehenten überall erfolgt ist, und nun auch bezüglich des letzteren erfolgen wird, nachdem neuerlich die Ausnahme einer Zehentgattung von der Ablösung als unzulässig ausgesprochen wurde.


2. Staats- und kirchliche Einrichtungen.


A. Eintheilung der Ämter.
a. Weltliche.

Der Oberamtsbezirk Stuttgart ist dem Neckarkreis zugetheilt. Seine Verwaltungsbehörden sind: a) das Oberamtsgericht in Stuttgart mit dem Gerichtsnotariat und zwei Amtsnotariaten. Das Gerichtsnotariat besteht für die Gemeinden: Bothnang, Degerloch, Feuerbach, Gaisburg, Kaltenthal, Möhringen und Vaihingen; das Amtsnotariat Plieningen für die Gemeinden: Bernhausen, Birkach, Harthausen, Heumaden, Kemnath, Ober-Sielmingen, Plieningen, Ruith,

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Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Stuttgart, Amt. J. B. Müller's Verlagsbuchhandlung, Stuttgart 1851, Seite 081. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAStuttgartAmt_081.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)