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Kastvogtei über die Heiligen und deren Zugehörungen aber der Herrschaft oder den Pfandsinhabern zustehen, hinsichtlich der Kollatur übrigens dem Truchseßen ein Gegenbeweis durch Beibringen neuer Dokumente offen gelassen werden. Allein Beuron verblieb im Besitz des Patronatrechtes, und nachdem es durch Säkularisation in den Besitz des Fürsten von Hohenzollern-Sigmaringen gekommen war, trat der letztere den 27. Sept./2. Okt. 1813 dieses Recht an die Krone Württemberg ab. Bei der auf Grund der Verordnung vom 21. Dez. 1857 geschehenen Ausscheidung der katholischen Pfründen zwischen der Regierung und der Kirchengewalt wurde die hiesige Pfarrei der bischöflichen Kollatur zugeschieden (Reg.-Bl. v. 1858 S. 30). – Von der Pfarrei wurden abgetrennt und als selbständige Pfarreien ausgeschieden im J. 1507 die zu Obernheim, im J. 1757 die zu Hartheim (bad. B.-A. Meßkirch).

Die hiesige Kaplanei reicht zum Mindesten in den Anfang des 16. Jahrhunderts zurück; als ihre Stifter werden Burkhard Willmer und seine Gattin angegeben, das Jahr der Stiftung aber ist unbekannt. Den 9. März 1517 verglichen sich der Probst Johann von Beuron einestheils und Pfarrer, Vogt, Schultheiß, Bürgermeister, Gericht und ganze Gemeinde zu Nusplingen anderestheils wegen der Besetzung der Frühmesse oder Kaplanei der Kapelle St. Katharina des Altars U. L. Frauen zu Nusp. dahin, daß die Erwählung zwischen Nusplingen und Beuron abwechseln, dem Probst zu Beuron aber auch in dem Falle, daß ihm die Erwählung nicht zukomme, die Präsentation zustehen, und endlich, was das Nusplinger Erwählungsrecht betreffe, dieses durch den Pfarrer und die Gemeinde zusammen in der Art ausgeübt werden solle, daß wenn dieselben sich nicht einigen können, der Probst von Beuron als Obmann die Entscheidung zu geben habe. Von 1611 an blieb die Kaplanei aus Mangel der Kongrua unbesetzt, wurde aber durch ihre Patrone, die Herren von Ulm-Werenwag und den Probst zu Beuron den 22. Sept. 1750 unter genauer Angabe der Verpflichtungen des Kaplanes resuscitirt, wozu den 3. Mai 1752 die bischöfliche Bestätigung erfolgte. Im J. 1813 gieng das früher beuronische Recht von Hohenzollern-Sigmaringen auf Württemberg über und im J. 1857/8 wurde die Kaplanei der bischöflichen Kollatur zugeschieden.

Zu der Gemeinde gehören:

b. Dietstaig, hat 3/4 Stunden südöstlich von Nusplingen eine hohe Lage auf dem Theil des Heubergs, der schon zur Hart

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Spaichingen. H. Lindemann, Stuttgart 1876, Seite 355. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OASpaichingen0355.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)