Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Bedeutung, daß es erst den 2. Juli 1844 von der 3. in die 2. Klasse der Gemeinden versetzt wurde (Reg.-Bl. S. 317).

Gerade bei den zwei ersten Fällen, in welchen der Name N. „Nuspilingun“, „Nusbilinga“ in der Geschichte auftaucht, als nämlich den 29. Aug. 842 von einem gewissen Salomon und seiner Mutter Meginrada Güter in N. an das Kl. St. Gallen vergabt werden und als K. Arnulf den 20. Jan. 889 die Kapelle zu N. seinem Kaplan Elolf zu Eigenthum überläßt (Wirt. Urkb. 1, 122, Neugart Cod. Dipl. 2, 11), sowie ferner, wenn bei den betreffenden Gelegenheiten zugleich Beziehungen zu der Burg Dietfurt an der Donau (zoller. O. A. Sigmaringen) vorliegen, möchte es richtiger sein, an das jetzt badische Nusplingen zu denken.

Unser N. erscheint in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts im Besitz der Grafen von Hohenberg: den 14. Jan. 1334 versprach Gr. Rudolf (I.) von H. der Gattin seines Sohnes, des Gr. Hugo, Ursula, geb. Gräfin von Pfirt, wenn ihre Heimsteuer in seine Hände kommen würde, die Städte Ebingen und Nusplingen, die Burgen Straßberg und Kallenberg (bad. B. A. Meßkirch), das Schmiecha- und Beerathal u. s. w. samt Zugehör mit allem Nutzen so lange zu versetzen, bis sie selbst in Besitz ihres Heiratgutes gekommen sein werde, und den 20. Dez. 1347 verkaufte sein Sohn Gr. Heinrich sein Vogtrecht allhier, welches 18 Mltr. Kernen gültete, mit verschiedenem anderen Besitz um 600 Pfd. Hllr. an den Ritter Heinrich von Thierberg (Schmid Urkb. 309. 397). In der Folge bildete der Ort mit Obernheim, dessen allgemeinere Geschichte daher auch hier ihre Darstellung findet, einen Bestandtheil der nach obiger Burg Kallenberg genannten hohenbergischen kleinen Herrschaft[1] und theilte deren Schicksal. Beide Orte wurden somit den 26. Okt. 1381, von Gr. Rudolf (III.) von H. an den Herzog Leopold den Frommen von Österreich verpfändet, kamen aber im Sommer 1384 wieder in Rudolfs lebenslängliche Nutznießung zurück (vrgl. Schmid, Hohenb. 271, 276 und Urkb. 659, woselbst übrigens Obernheim, [wie auch die anderen Dörfer], nicht ausdrücklich genannt wird). Schon den 15. Aug. 1388 jedoch verpfändete Gr. Rudolf diese Orte wieder mit Kallenberg – das Ganze um die


  1. Seit wann dies der Fall, ist nicht bekannt; in der Urkunde K. Rudolfs I. vom 30. März 1290, worin des Kaufes der halben Burg Kallenberg mit Zugehörden durch Österreich für die Gr. von Montfort gedacht wird (Hormayer, Archiv für Süddeutschland 1, 167, Böhmer Regg. S. 146) werden diese Zugehörden nicht genannt.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Spaichingen. H. Lindemann, Stuttgart 1876, Seite 350. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OASpaichingen0350.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)