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in Fritalinga“ gedenkt[1] (Fickler, Quellen und Forschungen S. 16). 1

Der Ort selbst erscheint zuerst im Besitze der Familie von Schilteck, allein Ritter Johann von Schilteck verkaufte ihn den 18. Okt. 1301 mit Leuten, Renten, Gefällen und der Vogtei um 150 Mark Silbers an den Bischof Heinrich von Constanz unter Einwilligung der Judenta geb. von Schilteck, Gemahlin des Ritters Diemo Herter, welche wegen ihrer Morgengabe Ansprüche an denselben hatte. Der eine Theil des Dorfes kam bald darauf in nicht näher bekannter Weise in den Besitz des Frauenklosters (Reichsstifts) zu Lindau. Von dem letzteren erkaufte im J. 1337 der Rottweiler Bürger Dietrich Salzmann mit seinem eigenen Gut und Baarschaft um 150 Pfd. 30 Sch. Hllr. aus hiesigen Gütern 12 Mltr. Kernen und 10 Sch. Hllr. und übergab dieselben unter mancherlei Bedingungen an das Kl. Rottenmünster, welches hier schon seit dem J. 1306 als begütert erscheint, von dem Kloster Lindau alsbald (den 2. Febr. 1337) wegen obiger Verkaufsgegenstände Bürgschaft erhielt, im J. 1411 aber diesen Theil des Ortes selbst bereits durch Kauf von dem Lindauer Kloster erworben hatte. Der andere Theil des Ortes bildete einen Bestandtheil der Herrschaft Konzenberg, deren namengebende Burg (im O.-A. Tuttlingen) schon im J. 1300 aus dem Besitz des Konrad Fürst von Konzenberg durch Kauf in den des Bisthums Constanz überging, kam durch Verpfändung an die Gr. Mangold und Eberhard von Nellenburg, wurde aber aus dieser Pfandschaft heraus um 60 M. Silbers und 240 fl. Rh. an die Familie Reischach verpfändet, worauf den 6. Mai 1411 Konrad von Reischach mit Bewilligung des Bischofs Otto und des Domkapitels zu Constanz denselben um den nämlichen Pfandschilling an das Kl. Rottenmünster überließ. Auf solche Weise erhielt dieses Kloster den Besitz des ganzen Ortes. Bei dem letzteren Erwerb wurde jedoch zwischen dem Kloster und genanntem Bischof verabredet, daß der Bischof oder das Domkapitel zu Constanz die Pfandschaft Frittlingen nicht eher solle einlösen dürfen, als bis dieselben die Herrschaft Konzenberg mit Zugehörden wieder an sich gezogen. Als nun im J. 1460 der


  1. In der Urkunde vom 17. Nov. 797, durch welche die Nonne Ata ihr Erbe in der Umgegend von Seedorf an das Kloster St. Gallen übergibt, war ursprünglich „et in Friddiningas“ beigesetzt gewesen, was später durchstrichen wurde, ohne Zweifel aber auf Frittlingen oder auch Friedingen O.-A. Tuttlingen zu beziehen ist (Wartmann Urkb. 1, 143).
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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Spaichingen. H. Lindemann, Stuttgart 1876, Seite 324. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OASpaichingen0324.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)