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gemäß Mechthilde obige Verschreibung für Gr. Eberhard dem Herzog ausantworten oder mit seinem Wissen vernichten, die Herrschaft für sich und ihre Erben – vorbehältlich des Auslosungsrechts durch Herz. Sigmund und seine Erben und Nachkommen – zwar behalten, die Unterthanen aber dem Herzog und seinen Nachfolgern erbhuldigen lassen sollte. Alsbald nach Mechthildens Tode löste darauf Herz. Sigmund die Pfandschaft ein und schon am 8. Sept. 1482 mußte Gr. Eberhard die Amtleute und Einwohner derselben anweisen, demselben zu huldigen (vrgl. Stälin 3, 493 ff. 589 und die dort angef. Regg. Lichnowskys, desgl. einige weitere z. B. Bd. 6, 1839, Bd. 7, 1938; Monum. Habsburg. I., 2, S. 136/7. 181. 194. 197. 204. 503).

Noch in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts war zwar, nach dem (oben S. 279) genannten Lehenbriefe Erzherzog Ferdinands von Österreich vom 4. März 1578 zu schließen, der Gedanke, die Burg wieder aufbauen zu lassen, nicht ganz erloschen, natürlich überwog aber die Bedeutung des mit dem Burgstall verbundenen Maierhofes und Gutes in der Folge sehr diejenige des Burgstalles selbst. Die weiteren Geschicke dieses Besitzes sind kurz folgende: Schon in den 20ger Jahren des 16. Jahrhunderts wurde derselbe insbesondere als Waide von dem Rottenburg-Hohenberger Amte in zeitweisen Bestand gegeben. Den 11/12. Nov. 1563 bekamen die Gebr. Hans Konrad und Hans Joachim Huntpis von Waltrams, denen das benachbarte Wellendingen gehörte, von Kaiser Ferdinand I. den „Hof und Waide unter dem Burgstall mit Haus, Hof, Scheuern (samt dem Kirchlein und Brunnen dabei), Äckern, Wiesen, Wunn, Waid und aller Zugehörung“ gegen ein Darlehen von 3000 fl. auf 20 Jahre in Bestand. Allein alle hohe und niedere Gericht, Gebot, Verbot, Frevel, Strafen und Bußen und alle andern Rechte samt der forstlichen Oberkeit und Herrlichkeit stunden nach obiger Erneuerung Hohenberg allein zu. Nach Ablauf genannter Frist folgte durch Auslösung der 3000 fl. Gr. Eitel Friedrich von Zollern, allein dieser kündigte den Bestand bald wieder, worauf Hans Walther Scheer von Schwarzenburg auf Oberhausen den 10. Nov. 1599 für eine Verschreibung von 3000 fl. nebst 150 fl. Zinsen, welche im J. 1622 aus 5000 fl. nebst 350 fl. Zinsen erhöht wurden, den Hof und Waide unter dem Burgstall zunächst auf 15 Jahre, dann aber auf Wohlgefallen und Wiederruf bestandweise überlassen erhielt.

Als Scheer den Bestand überkommen hatte, wurde im Jahr

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Spaichingen. H. Lindemann, Stuttgart 1876, Seite 286. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OASpaichingen0286.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)