Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

im J. 1731 vergleichsweise der erstgenannten Enkelin überlassen, wogegen die anderen Erbgüter Vollmaringen und Göttelfingen dem letzteren verblieben, nach seinem Erlöschen aber wieder mit Balgheim vereint wurden. Obgenannter Gräfin Maria Johanna Tochter, Gr. Maria Anna von Welsberg, brachte diesen Besitz an ihren Gemahl Thaddä Amand Johann Maria Freiherrn von Hornstein zu Weiterdingen, und endlich kam er laut Testaments des Freiherrn Leopold Thaddäus von Hornstein-Weiterdingen († 1792) vom 17. Nov. 1789 an dessen Tochter Maria Johanna Josepha, vermählt mit dem Bayrischen Geheimerrath und Administrator der Grafschaft Schwabeck Erbtruchseßen Maximilian Wunnibald, Grafen zu Waldburg-Zeil-Trauchburg (geb. 1750 † 1818), und durch Testament dieser Erbin dd. Zeil 28. Okt. 1797 nach ihrem Ableben an ihren einzigen Sohn Franz Thaddäus, welcher auch die Einrichtung des Schlosses vermacht erhielt. – Durch kaiserliche Resolution vom 14. Juli 1759 war jedoch gemäß Pfandvertrags vom 13. Dez. d. J. dem Baron von Hornstein gegen Erlegung von 2000 fl. Pfandschilling die malefizische hohe Obrigkeit in und außerhalb Etters im ganzen Balgheimer Zwing und Bann auf 20 Jahre überlassen worden, wogegen die Territorialsuperiorität nebst dem Forst- und Jagdrecht, sowie das Geleit und die Durchführung der Delinquenten nach und von Spaichingen der Landesherrschaft verbleiben und ein landesfürstlicher Zollstock im Orte sollte aufgestellt werden dürfen; die Criminalakten sollten an die vorderösterreichische Regierung oder an die Universitäten Innsbruck oder Freiburg gesandt werden. Nach der österreichischen Jurisdiktionstabelle vom J. 1804 stand das Dorf zwar den Truchseßen eigenthümlich mit Steuer und niederer Gerichtsbarkeit zu und gehörte das Waffenrecht dem schwäbischen Kreise, dagegen waren Forst, große und kleine Jagdbarkeit und Zoll entschieden österreichisch, der Blutbann den Truchseßen seit 1759 von Österreich als Pfand überlassen, hinsichtlich der Landeshoheit und des Gesetzgebungsrechts war Streit zwischen Österreich und den Truchseßen. 1

Fürst Constantin von Waldburg-Zeil-Trauchburg verkaufte jedoch in den 50er Jahren des 19. Jahrhunderts mit Zustimmung der Agnaten seinen hiesigen Besitz und zwar den 3. März 1856 die Äcker und Wiesen um 4500 fl. an einzelne Bürger, den 25. Juli 1857 das Schloß, den Neubau oder die Remise und den Garten um 5000 fl. an den Verein zur Errichtung einer Beschäftigungsanstalt für verwahrloste Kinder katholischer

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Spaichingen. H. Lindemann, Stuttgart 1876, Seite 253. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OASpaichingen0253.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)