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(Monum. Zolleran. 71, woselbst Balginein nach dem Balghain der folgenden Urkunde als Balgheim zu deuten, 414, 436. Von Stillfried und Märker, Hohenzollerische Forschungen 1, 191. 245. 247). 1

Der Ort selbst erscheint im Anfang des 15. Jahrhunderts im Besitz der Familie von Remchingen: den 24. Mai 1403 erlaubte K. Ruprecht dem Reinhard von R. und seinen Erben in den Dörfern „Husen off Frene gelegen by ihrem Huse Kaipfen (d. h. Karpfen) und Balghem in Speyhinger Dale gelegen“ und in derselben 2 Dörfer Begriffen Schultheißen und Schöffen und ein Halsgericht zu haben (Chmel, Regg. Ruperti S. 87). Bald darauf kam Balgheim in nicht näher bekannter Weise an die Stadt Rottweil, nach einem Schreiben der Grafen Johannes, Heinrich und Konrad von Tengen und Nellenburg an den Rottweiler Magistrat vom J. 1438 zu schließen, worin sie denselben bitten, ihren Leuten den Ankauf von Korn in Balgheim zu gestatten, schon vor dieser Zeit; im J. 1540 wurde es bei den Händeln zwischen der Stadt und dem Christoph von Landenberg von letzterem schwer gebrandschatzt (Ruckgaber, 2b S. 197 ff). In der Stadt Besitz wurde das Dorf mit aller Herrlichkeit, Mittel- und niedergerichtlichen Obrigkeit, Gericht, Recht, Gebot, Verbot, Frevel, Strafen und Bußen (zu 2000 fl.) dem jus patronatus et collaturae, Kirchensatz und Heiligenpflegschaft (zu 1000 fl.) u. s. w. im Ganzen zu 16.902 fl. 5 Batzen angeschlagen. Allein den 4. Okt. 1689 verkaufte die Stadt in Folge der Kriegsnöthen durch ihre Schuldenlast gedrückt das Dorf als völlig freies Eigen mit dem jus collectandi und allen Annexen auch dem Patronat und Kirchensatz, wie die Stadt alles dies „über 200 Jahre genossen“ um 10.000 fl. an den Junker Jakob Rudolf Streut von Immendingen, Herrn zu Vollmaringen und Göttelfingen O.-A. Horb (Verfassung aus was Ursachen die Stadt Rottweil abgekommen 1748 Fol. D.). Von diesem kam es durch eine streutische Erbtochter Johanna mit den beiden anderen Orten in den Besitz des oberösterreichischen Geheimerraths und Statthalters der vorderösterreichischen Lande zu Freiburg, k. k. Kammerherrn, Freiherrn Dionysius von Rost (aus einem tyroler Geschlecht). Nach seinem den 24. Jan. 1730 erfolgten Tode entstand über die Erbfolge in seine Güter Streit zwischen seiner Enkelin Maria Johanna Katharina, Gräfin von Rost, verwittweter Gräfin von Welsberg († 1757) und dem freiherrl. v. rost’schen Mannsstamm singen’scher Linie, allein der Ort wurde

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Spaichingen. H. Lindemann, Stuttgart 1876, Seite 252. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OASpaichingen0252.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)