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selbst bei der katholischen Religion zu bleiben, sondern auch ihre Unterthanen in derselben zu erhalten. Dieselben bekamen zugleich die Landvogtei in Ober- und Niederhohenberg erblich. Allein auf den Wunsch K. Karls VI. überließ des Pfandgläubigers Sohn, der kaiserliche Kämmerer und Landvogt in Ober- und Nieder-Hohenberg, Marquard Wilhelm Friedrich von Ulm auf Erbach schon am 31. Oktober 1722 demselben die Herrschaften Ober- und Nieder-Hohenberg wieder, wogegen der Kaiser ihm die drei übrigen Herrschaften (Werenwag zu 166.000 fl., „die 2/3 an Poltringen, dahin auch Oberndorf gehörig“, zu 34.000 fl., Kallenberg zu 20.000 fl., zusammen zu 220.000 fl.) als erbliches Mannlehen übergab. Der Kaiser behielt sich bevor die jura territorii und hohen Regalien, als Schätze, Bergwerke, jura armorum, quartirii, delectus et sequelae, collectationes und Extraanlagen, geistliche und weltliche Lehenschaften oder Patronate (wo dem Kaiser das jus nominandi und praesentandi zustehe, sollte übrigens von Ulm 3 Geistliche dem Kaiser zur Auswahl nominiren) u. s. w., dagegen gab er mit hinweg die hohe Jagd unter Ausschluß des jenseits des Berbaches gelegenen werenwagischen und kallenbergischen Dorfschaftsdistrikts, ebenso die niedere Jagd mit derselben Einschränkung, sonst aber noch etwas ausgedehnter, ferner die malefizische Obrigkeit. In den kallenbergischen Orten Nusplingen, Dormettingen, Obernheim und Erlaheim erfolgte daraufhin am 5. April 1723 in feierlicher Weise die Huldigung für den Herrn von Ulm und dieselben blieben noch bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts in diesem Pfandbesitze.

Hinsichtlich der Verfassung und Verwaltung der Grafschaft, sowie einiger weiterer damit zusammenhängender Punkte kann Folgendes hervorgehoben werden.

Im Allgemeinen bildete die Grafschaft „Ober- und Nieder-Hohenberg“, wie wir öfters gesehen, einen Bestandtheil der vorderösterreichischen Lande, speziell des vorderösterreichischen Schwabens, zu welchem außer ihr namentlich noch die k. k. Landvogtei in Ober- und Niederschwaben, das k. k. freie Gericht in Ober- und Niederschwaben auf der Leutkircher Haide und in der Gepürs, die Markgrafschaft Burgau und die Landgrafschaft Nellenburg mit dem Landgericht im Hegäu und Madach gehörten. Sitz der vorderösterreichischen „Regierung und Kammer“ war seit dem J. 1651 Freiburg im Breisgau. Unter ihr stand als oberste Behörde für unsere Grafschaft das „Oberamt in Ober-

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Spaichingen. H. Lindemann, Stuttgart 1876, Seite 180. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OASpaichingen0180.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)