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jeweiligen Zustande, Abneigung gegen Belehrung von anderer Seite und noch mehr gegen jeden größern Aufwand auf den Wald, ebendeßwegen auch eine gewisse Vorliebe für den Femelbetrieb. Daher kommt es, daß häufig die Holzschläge und die Holzabfuhr nicht mit der nöthigen Schonung für den Wald ausgeführt, Reinigungshiebe und Durchforstungen versäumt, die Culturen nachlässig und mit schlechtem Material oder mit der unrichtigen Holzart und in Folge dessen mit schlechtem Erfolg ausgeführt werden.

Damit will aber nicht gesagt sein, daß alle Heubergswaldungen dieses Bild der Unvollkommenheit an sich tragen, vielmehr fehlt es nicht an schönen und vollkommenen Beständen, namentlich an den Ost- und Nordosteinhängen und theilweise auf dem Plateau, ja selbst an südlichen Halden; auch machen einzelne Gemeinden rühmliche Ausnahmen von dem vorher Geschilderten, so beispielsweise die Gemeinde Dürbheim. In neuerer Zeit ist auch Manches für Verbesserung der hauptsächlich in Betracht kommenden Gemeindewaldungen durch Beispiel, Belehrung und Ermunterung, durch Abgabe guter und billiger Pflanzen aus den Pflanzschulen des Staats, sowie durch die Anlage eigener Pflanzschulen in den Gemeindewaldungen geschehen. Eine richtige und consequente Durchführung des neuen Gesetzes über die Bewirthschaftung und Beaufsichtigung der Waldungen der Gemeinden und übrigen Körperschaftswaldungen läßt aber noch eine bedeutende Vervollkommnung der betreffenden Waldungen erwarten. Geprüfte Forstmänner waren bei Gemeinden bis jetzt nirgends aufgestellt, wohl aber haben viele Gemeinden den betreffenden Revierförster des Staats bei den wichtigeren Waldarbeiten (Holzhauerei, Reinigungshieben, Culturen etc.) gegen besondere Belohnung zu Rathe gezogen.

Die Bewirthschaftung der Staatswaldungen und der Gemeinde- und Stiftungswaldungen findet, soweit die Fläche nicht zu gering ist, auf Grund von Wirthschaftsplanen statt, welche von geprüften Forstmännern nach den vom Staat gegebenen Taxationsvorschriften gefertigt und auf nachhaltig gleiche Nutzung eingerichtet sind. Die Nutzungsregulirung gründet sich auf das combinirte Flächen- und Massenfachwerk, die periodischen Nutzungsplane werden alle 10 Jahre erneuert, und innerhalb einer solchen Nutzungsperiode werden die Materialanfälle – bei den Hauptnutzungen wenigstens – von Jahr zu Jahr gegeneinander ausgeglichen. Neben den periodischen Nutzungsplanen werden

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Spaichingen. H. Lindemann, Stuttgart 1876, Seite 132. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OASpaichingen0132.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)