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Frickenhausen zu Illertissen (s. ob. S. 534) und Zimmern im J. 1661 durch Kauf an Maria Elisabeth geb. Scheer von Schwarzenburg, Wittwe des Hans Wernher von Stuben, und deren Familie. Den 12. Juli 1663 wurden verschiedene, zwischen genannter Elisabeth und der Gemeinde seit alter Zeit strittige Punkte durch commissarisches Urtheil geregelt: Dem Haus Österreich gehört die hohe Jurisdiktion mit allen Zugehörungen eigenthümlich, wogegen die zur niederen Gerichtsbarkeit gehörigen Sachen der Herrschaft eigenthümlich verbleiben. Nachdem im J. 1744 mit dem Freiherrn Joseph Anton von Stuben, welcher ledigen Standes ohne Testament verstarb, der stubensche Mannsstamm erloschen, wurden die Regredienterben Maria Chleophe Freifrau von Rost geb. von Schelleberg und Reinhard Friedrich, Freiherr von Neuenstein im J. 1749 in Folge eines Vergleiches vom 10. Dec. d. J. mit der Intestaterbin Maria Anna Wilhelmine von Bach geb. von Barille in den Besitz des Gutes Zimmern samt Rechten und Zugehörungen gesetzt. Den 12. Sept. 1799 verkaufte der Schwäbischen-Kreises-Oberstlieutenant Freiherr Karl von Neuenstein seinen bis daher mit dem Käufer gemeinschaftlich innegehabten Antheil, d. h. seine Hälfte des ritterschaftl. Orts Zimmern u. d. B. mit aller niedergerichtlichen Herrlichkeit und allen Zugehörden um 50.000 fl. an den Bayrischen Geheimerath und Administrator der Grafschaft Schwabeck Erbtruchseßen Maximilian Wunibald Grafen zu Waldburg-Zeil-Trauchburg, welcher die andere Hälfte von seiner ersten Frau, Maria Johanna von Hornstein, bereits ererbt hatte. So nennt denn auch die österreichische Jurisdiktionstabelle von 1804 den Ort als Eigenthum des Fürsten von Zeil-Trauchburg, als mit Steuer- und Waffenrecht zum Kanton Neckar-Schwarzwald gehörig, die Landeshoheit und das Gesetzgebungsrecht als zwischen Württemberg und Truchseß streitig, den Blutbann als österreichisch. Den 16. Apr. 1833 verkaufte jedoch der Fürst Franz Thadäus von Waldburg das hiesige Rittergut an die Gemeinde, während er sich das Patronat der Pfarrei Dautmergen vorbehielt. 1

Im J. 1314 vergabte der Rottweiler Bürger Bertold von Justingen ein hiesiges Gütlein an das Kl. Rottenmünster und stiftete zugleich einen Jahrtag für sich, seinen Vater Konrad, seine Mutter Offamia und seine zwei Frauen, Willeburg und Mechtilde, sowie seinen Herrn den Grafen Hermann von Sulz. Auch erwarb das genannte Kloster im 14. und 15. Jahrhundert noch mancherlei Güter und Gefälle hierselbst. Den 20. Dec. 1318 theilten die Gr. Hugina-Clause zu Oberndorf eines- und Berthold Heinrichs von Justingen sel. Sohn und der Rottweiler Bürger Bertold Bäsge andrerseits

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Rottweil. H. Lindemann, Stuttgart 1875, Seite 560. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OARottweil0560.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)