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erhält jeder Bürger 2/3 Klafter und etwas Reisach, wofür er 2 fl. 30 kr. zu bezahlen hat, was der Gemeindekasse eine Rente von 355 fl. einträgt, überdieß wird das Lang- und Stockholz zu Gunsten der Gemeinde um etwa 700 fl. verkauft. Ferner bezieht die Gemeindekasse aus etwa 150 Morgen eigentlicher Weide nebst der Brach- und Stoppelweide die Pachtsumme von 330 fl., aus der Pferchnutzung 250 fl. und aus den an die Bürgerschaft verliehenen Allmanden wieder 250 fl.

Was die Viehzucht betrifft, so ist die der Pferde nicht von Erheblichkeit; man hält einen schweren Landschlag und bringt die Stuten zur Bedeckung nach Rottweil. In gutem Zustande ist dagegen die Rindviehzucht, die sich mit der Simmenthalerrace beschäftigt und zu deren Nachzucht man 3 Farren von gleicher Race aufgestellt hat. Der Handel beschränkt sich auf den Verkauf des entbehrlich gewordenen Viehs, auch wird Milch, jedoch nicht viel, nach Rottweil abgesetzt. Ein fremder Schäfer läßt auf der Markung den Sommer über 150 Bastardschafe laufen. Eigentliche Schweinezucht findet nicht statt und die Ferkel werden alle von außen bezogen und meist für den eigenen Bedarf aufgemästet.

Neben dem gewöhnlichen Stiftungsvermögen (s. Tabelle III) besteht noch eine besondere Armenstiftung mit 1000 fl., deren Zinsen den Ortsarmen ausgetheilt werden.

Die römische Heerstraße, die einst von der Altstadt bei Rottweil gegen Waldmössingen u. s. w. führte, lief zunächst am Ort vorüber; auf sie ist die Rottweil–Schramberger Landstraße, soweit sie die Markung berührt, gegründet worden. Von ihr scheint eine weitere Römerstraße, die an der westlichen Markungsgrenze hinzog, gegen Hausen abgelenkt zu haben.

Über die Art und Weise sowohl als über die Zeit des Rottweiler Erwerbes an diesem Gebietsorte, der auch den Namen Waldzimmern führte und erstmals im J. 1283 (s. u.) genannt wird, sind uns nur noch einige Dokumente vom J. 1405 erhalten.[1] Kraft dieser erkaufte die Stadt den 30. März d. J. „den 8. Theil an dem Gerichte des Dorfs zu Zymbern ob Rottweil“ mit allen seinen Rechten von Konrad von Sinkingen um 6 Pfd. Hllr. und den 15. Okt. d. J. den halbvierten Theil an demselben Gerichte von dem Villinger Bürger Georg von Weilersbach um 1 fl. 6 Pfd. Hllr., bekam übrigens wegen des letzteren Antheils im J. 1412 Streit mit obigem Konrad, welcher Ansprüche an denselben erhob.


  1. Eine nicht quellenmäßige Vorgeschichte des Ortes s. Zimmerische Chronik 1, 11.
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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Rottweil. H. Lindemann, Stuttgart 1875, Seite 555. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OARottweil0555.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)