Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Hohenberg; den 7. Sept. 1334 belehnte Gr. Rudolf I. von Hohenberg seinen Kämmerer Konrad Schmuck mit der Fischenz im Wellendinger Bache, und in der Aufzeichnung der Hohenberger Lehen aus dem 14. Jahrhunderte erscheinen Ulrich von Wildenfels mit 2 Höfen und dem Zehenten allhier und „der alte von Wälelingen“ mit hiesigen Leuten. Allein Gr. Rudolf III. verpfändete ums J. 1384 den Ort an Hans den Pfuser um 700 fl., welcher auch im J. 1398 dieses in seinem Besitz befindliche Dorf nicht gleich anderen hohenbergischen Orten schätzen lassen wollte (Schmid, Hohenberg S. 419 und die dortigen Citate; vrgl. über den pfuserschen Besitz allhier auch Glatz Regg. 58). Den 13. Juni 1410 schloß derselbe mit der Gemeinde einen Vergleich über mehrere Punkte ab. Diesem gemäß sollte er im Besitz des Gerichts und seiner Rechte bleiben, durfte den Vogt setzen; wenn er den Ort verkaufen wollte, sollte er es der Gemeinde ein Jahr zuvor anzeigen; 12 Rinder und 10–12 Schweine durfte er dem Hirten unentgeltich geben, für mehr Stücke aber hatte er den gewöhnlichen Lohn zu bezahlen, und durfte auf der Waide nur 400 Lämmer halten. Weitere Bestimmungen des Vergleiches bezogen sich auf Steuern, Dienste, Frohnen der Unterthanen u. s. w. (S. Roth, Flores sparsi ad jura Alpirspacensia 1755. 4°. p. 78 ff.).

Nach den Pfusern erscheinen die Ifflinger im Besitze des Ortes; den 3. Mai 1540 fielen 30 landenbergische Reiter in das damals Konrad Ifflinger gehörige Wellendingen ein und zündeten es an, so daß von 38 Häusern nur 5–6 stehen blieben, wobei auch das neu gebaute ifflingersche Schloß ein Raub der Flammen wurde und einige Menschenleben zu Grunde gingen (v. Martens 249). Den 26. Apr. 1543 verkaufte aber Konrad Ifflinger an Kaspar Gräther, Landvogt der Landgrafschaft zu Fürstenberg, auf offener und freier Reichsstraße um 7400 fl. als lediges freies Eigenthum sein Dorf W., mit aller Herrlichkeit, Obrigkeit und Gerechtigkeit, dem Burgstall, dem Neuhauß und der Scheuer, 2 Weihern, allen Lehen, dem Fischbach, seinem Antheil am großen und kleinen Zehenten, (diesem jedoch Lehen von Graf Georg von Lupfen), der Lehenschaft der Kaplaneipfründe, überhaupt allen Zugehörden.

Nach dem Vergleiche zwischen Erzherz. Ferdinand von Österreich und der Stadt Rottweil vom 9. Febr. 1544 sollte die hochgerichtliche Obrigkeit allhier Österreich zustehen, der Ort aber z. Th. wenigstens im Bezirk der Rottweiler freien Pürsch liegen. In raschem Besitzwechsel folgten sich dann Hans von Stotzingen und den 13. Okt. 1548 die Familie Huntpis von Waltrams. Durch letztwillige Verordnung des Hans Konrad Huntpis († 1608) ging Wellendingen Schloß

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Rottweil. H. Lindemann, Stuttgart 1875, Seite 544. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OARottweil0544.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)