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verkauften sie an denselben die Hälfte des Ortes mit Zugehörden, die sie ihm zuvor schon um 350 Pfd. 30 Schill. Hllr. verpfändet hatten; endlich erwarb der genannte Bock den 25. Febr. 1374 die zweite Hälfte um 100 Pfd. Hllr. von den Gebr. Egnolf, Gerie und Oßwald von Wartenberg gen. von Wildenstein, welche sie von der Falkensteiner Familie als Pfand erhalten hatten. Dazu erwarb Konrad Bock noch den 17. Aug. 1367 von Claus an der Waldstraß (neben 1/3 am Gericht zu Omstorf) den 3. Theil der Dienste, welche die Stettener von den Feldern und der Waide im Tenniloch und Braitenhart zu thun hatten, während andererseits noch im J. 1440 der Laienzehente allhier und zu Flötzlingen von Erhard von Falkenstein den Rottweiler Bürgern Oswald Klein und Konrad Endinger hälftig zu Lehen gegeben war. 1

Allein auch die Bocksche Familie blieb kein ganzes Jahrhundert im Besitze des Ortes: den 30. Apr. 1445 verpfändete Konrad Bock sein Dorf Stetten mit allen seinen dortigen Rechten dem genannten Endinger für die schuldige Rottweiler Steuer im Betrag von 33 Pfd. 51/2 Schill. 3 Hllr. und den 20. Sept. d. J. schon hatte Leonhard Schappel das Dorf von Konrad Bocks Schwester Margarethe Bock, Klosterfrau zu Rottenmünster, nach Pfandrecht erkauft. Zwar räumte er an genanntem Tage Konraden ein Wiederlösungsrecht um 155 Rh. Goldgulden ein, allein dazu kam es wohl nicht, und aus dem schappelschen Besitze kam der Ort nach dem Aussterben der Familie Schappel mit deren anderem Erbe (s. Lackendorf) an die Ifflinger. Den 17. Jan. 1564 bewilligte die Gemeinde dieser Familie ein Umgeld. Allein den 7. Sept. 1598 verkaufte Hans Georg Ifflinger mit verschiedenem sonstigem Besitz in der Gegend auch Stetten an die Stadt Rottweil um 77.000 fl. Da nun aber Hans Konrad Ifflinger, hohenbergischer Obervogt zu Fridingen „von wegen seiner ererbten Anwartschaft des Graneggschen Kaufs halber“ Schwierigkeiten erhob, kam nach längeren Verhandlungen zwischen den genannten beiden Ifflinger, ihren Gemahlinnen und den Vormündern Hans Jakob Ifflingers einer- und der Stadt Rottweil andererseits den 18. März 1603 zu Rottweil eine Richtung zu Stande, welcher gemäß der Stadt von Ifflingischer Seite 1) beide adelige Sitze und Schlösser Granegg und Frideck samt dem Mayerhof dabei, sowie verschiedenen Gärten, Höfen, Wiesen, Wäldern, Fischwassern; 2) der Flecken Nieder-Eschach mit Steuern, Zehenten, Kirchensatz u. s. w.; 3) der Seihenhof; 4) das Schloß Weckenstein zu Horgen im Dorf samt dem Garten, dem Fischwasser von Horger Brücke bis zur Flötzlinger Bahn und dazu gehörigen Stücken und Gütern; 5) der eigenthümlich anererbte Flecken Stetten zusamt dem alten adeligen Sitz und Burgstall (der Ring

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Rottweil. H. Lindemann, Stuttgart 1875, Seite 527. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OARottweil0527.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)