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Hinsichtlich derjenigen des unteren Schlosses ist jedoch noch zu bemerken: Nachdem Gottfried von Z. dasselbe im J. 1501 dem genannten Bastardsohne Heinrich übergeben, brannte es durch Unvorsichtigkeit ab, worauf Gottfried es wieder aufbaute, aber so schlecht, daß Wilhelm Wernher, der es 1513 von Heinrich erworben, es neu aufführen ließ; sein Bruder Gottfried Wernher wollte durch einen italiänischen Baumeister verschiedene Veränderungen daran vornehmen lassen, aber Wilhelm wiedersetzte sich, und so unterblieb der Bau. Im 30jährigen Kriege scheint es, nach der Verlegung der Schloßkaplanei in die Epfendorfer Kirche (s. u.) zu schließen, schwer beschädigt worden zu sein, doch war es noch im Anfang des 19. Jahrhunderts bewohnbar. Im J. 1805 kaufte es Karl Reiner, Bürger und Weinhändler zu Herrenzimmern, und richtete es zu einer Gastwirthschaft ein, verbunden mit Bierbrauerei und Branntweinbrennerei. Aus seiner Hinterlassenschaft kaufte die Gemeinde das Gut im J. 1810 wieder um 1700 fl. und benützte es fortan gleich einem Steinbruch (Ruckgaber, Zimmern 198, 240). 1

In kirchlicher Beziehung kann noch Folgendes erwähnt werden: Die hiesige dem h. Jakob geweihte Kapelle (Kirche) war in früherer Zeit, wie auch die Kirche zu Seedorf (OA. Oberndorf), ein Filial von Dunningen, wohin die Einwohner hinsichtlich der sacramentlichen Handlungen, der pfarrlichen Rechte und Pflichten gewiesen waren, und der Dunninger Kirchherr hatte nur zu gewissen Zeiten in den Kirchen zu „Herazimbern dem Städtlein“ und zu Seedorf Messe zu lesen, in welch’ letzterer Hinsicht der Dunninger Kirchherr Bruno von Kirneck den 10. Nov. 1363 beide Kirchen in Zukunft nicht irren zu wollen versprach. Schon den 25. Okt. 1453 erklärte Bruno von Kirneck als Kastenvogt der Dunninger Pfarrkirche den Gebr. Wernher und Gottfried von Zimmern, welche den Pfarrverband der hiesigen Kirche mit der Dunninger Kirche aufheben wollten, seine Einwilligung zu dieser Trennung, allein der Sache wurde zunächst keine weitere Folge gegeben, denn noch den 15. Nov. 1478 gestattete der Constanzer Generalvikar auf Bitte der Einwohner von Herrenzimmern und Seedorf, mit Genehmigung des Territorialherrn und Patrons sowohl der Mutter- als der Filialkirchen, Gottfrieds von Zimmern, und mit Bewilligung des Dunninger Pfarrers, für beide Orte die Vornahme der sacramentlichen Handlungen, die Verkündigung des göttlichen Wortes und überhaupt die pastorale Versehung durch die betreffenden Kapläne vorbehaltlich der Fortdauer des pfarramtlichen Zusammenhangs dieser Orte mit der Mutterkirche und der Zugehörigkeit der Bestattung zu der letzteren. Den 11. Dec. 1709 wurde der hiesige Pfarrer durch den Constanzer Generalvikar

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Rottweil. H. Lindemann, Stuttgart 1875, Seite 452. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OARottweil0452.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)