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1567) und seiner rechtmäßigen Nachkommenschaft auf sämtliche väterliche Erbgüter. Dieser, auf längeren Reisen in Frankreich und den Niederlanden gebildet, erhielt nach seines Oheims Gottfried Wernher Tod auch die Herrschaft Mößkirch, führte, einige wenige Späne abgerechnet, ein ungestörtes angenehmes Leben in seiner Herrschaft, die er durch wohlgeordnete Ökonomie sehr emporbrachte, und wurde der zweite Begründer der zimmerischen Chronik. Seine Gemahlin, Gr. Kunigunde von Eberstein, gebar ihm 10 Töchter und einen Sohn, den Gr. Wilhelm, den letzten männlichen Sprossen des Geschlechts. Derselbe erbte nach seines Großoheims Wilhelm Wernher Tode noch dessen Besitzungen, worunter das Stammschloß Herrenzimmern, hielt sich zuerst meist in Mößkirch auf, wo er sich mit der Gr. Sabine von Thurn vermählte, trat dann aber in die Dienste des Erzherzogs Ferdinand von Österreich. Der letztere ernannte ihn zu seinem Geheimen Rath und Hofmarschall, überließ ihm den 18. Mai 1580 alle seine österreichischen Mannlehen und Pfandschaften als freies Eigenthum unter der Bedingung, daß er nichts davon veräußere, und daß sie im Fall des Erlöschens des zimmerischen Mannsstamms frei und ledig an Österreich heimfallen, und belehnte ihn im J. 1583 mit der Herrschaft Schramberg. Er starb (nach seiner Gemahlin), wie es scheint, auf einer Reise nach Italien zu Padua im Dec. 1594, in seinem 45. Lebensjahre. 1

Die zimmerischen Allodialerben waren nunmehr Gr. Wilhelms überlebende Schwestern: Anna, verm. Gräfin von Fürstenberg, Apollonia, verm. Gräfin von Helfenstein, Johanna, verm. Erbtruchseßin zu Waldburg, Kunigunde, verm. Gräfin von Königseck-Aulendorf, Eleonore, verm. Erbschenkin von Limburg, Sibille, verm. Gräfin von Hohenzollern-Sigmaringen, Marie, verm. Freifrau zu Schönhaus, Ursula, verm. Gräfin von Ortenburg. Diese verkauften den 10. Mai 1595 an die Stadt Rottweil einen Theil des Erbes: das Schloß, Haus und Scheuer Herrenzimmern mit aller Obrigkeit, den Zehenten daselbst, samt Trieb und Tratt auf Thalhausener Bahn, den Flecken Seedorf mit allen Obrigkeiten, Herrlichkeiten und Gerechtigkeiten, Ein- und Zugehörungen, große und kleine Zehentrechte zu Seedorf, Irslingen, Bösingen (samt einem hiesigen Hofe), Harthausen, Ramstein, Butschhof, Wenthof, Thalhausen, die Kollatur und den Kirchensatz zu Herrenzimmern, Seedorf und Epfendorf, etliche zum Haus Zimmern gehörige Mannlehen und Leibeigene, ein Haus zu Rottweil auf dem Rindermarkt u. s. w., um 88.000 fl; die Gebr. Gr. Froben und Georg von Helfenstein, Apollonias Söhne, übernahmen um die Summe von 400.000 fl. die Herrschaft Mößkirch nebst den Schlössern Wildenstein und Falkenstein (seit dem Aussterben

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Rottweil. H. Lindemann, Stuttgart 1875, Seite 449. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OARottweil0449.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)