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214); im J. 1312 war Schloß und Dorf Seedorf seiner Wittwe als Widdum verschrieben (O.A.-Beschr. Oberndorf 312). Konrad von Zimmern, Anhänger Gr. Eberhards des Erlauchten von Württemberg im 2. Jahrzehnt des 14. Jahrhunderts (s. ob. S. 243). 1

Obigen Wernhers Sohn, ebenfalls Wernher genannt, vermählte sich im J. 1319 mit der Truchseßin Anna von Rohrdorf und erwarb dadurch Antheil an der Herrschaft Mößkirch, die er nach dem Tode seiner Gemahlin und nach einem Vergleiche mit deren Verwandten vom J. 1354 behielt. Auch sonst machte er nicht unbedeutende Erwerbungen (besonders ums Jahr 1350 von Villingen [s. u.] und von Mühlheim im Breisgau), erhielt im J. 1353 von K. Karl IV. den Blutbann und die Exemtion seiner Familie und ihrer Untergebenen von jedem fremden Gericht, ausgenommen das Rottweiler Hofgericht, bestätigt, und starb fast hundertjährig im J. 1384. – Sein Sohn, Johann der Lapp gen. († 1441), hielt sich in seiner Jugend viel am württembergischen Hofe auf, wurde den 14. August 1401 als kgl. Amtmann zu Wildenstein von K. Ruprecht beauftragt, in einer Reihe oberschwäbischer Reichsstädte die Huldigung einzunehmen, kommt in den J. 1409–1430 als württ. Rath vor, begleitete den Gr. Eberhard den Milden zur Kirchenversammlung nach Constanz und war 1419 württ. Vormundschaftsrath (Steinhofer 2, 609. 632. 748. Sattler Gr. 2, 51, 69. Chmel Regg. Ruperti 42). Er erwarb in den Jahren 1398–1415 die pfalzgräfliche Feste Wildenstein an der Donau nebst dem Dorf Leibertingen und allen Zugehörden, zuerst z. Th. als Lehen, z. Th. zur Verwaltung, zuletzt aber als freies Eigenthum, im J. 1404 das Städtchen Hayingen auf der Alb, sodann nur in vorübergehender Weise: 1412–1416 Oberndorf mit Waßeneck als österreichische Pfandschaft (Stälin 3, 416), 1412 die Feste Mägdeberg als württembergisches Pfandlehen, im Jahre 1434 die Stadt Tuttlingen mit den Dörfern Öffingen, Baldingen und 1/2 Sundhausen für 4500 fl. und im J. 1435 Burg und Stadt Schiltach für 4000 fl., beides auf Wiederlosung von den Gr. Ludwig und Ulrich von Württemberg. Den 6. Mai 1434 bestätigte ihm K. Sigmund auf seine Bitte die alten Pürschgerechtsame seines Hauses (vrgl. ob. S. 309). Von seinen beiden Enkeln Wernher und Gottfried erhielt der erstere, ältere, kraft der großväterlichen Anordnung vom J. 1439 und ihrem eigenen Theilungsvertrage die Herrschaft Mößkirch nebst Wildenstein mit dem Hauptsitz in Mößkirch, der zweite die Herrschaft Zimmern vor Wald mit dem Hauptsitz Herrenzimmern und den angekauften Gütern in Dunningen. Wernher († 1483) begab sich an den Hof des Erzherz. Sigmund von

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Rottweil. H. Lindemann, Stuttgart 1875, Seite 443. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OARottweil0443.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)