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mit dem halben Gericht und Gewaltsame zu Hausen samt Zugehörden und dem genannten Fischwasser. Allein den 14. Aug. d. J. ließ Herz. Christoph von Schwenningen her durch seine Abgeordnete den Obervogt am Schwarzwald, Gr. Ernst von Holstein-Schauenburg, Heinrich Johann von Münchingen und Caspar Wild, für den von ihm bestellten Abt Severus Bersinus die Insassen zu Bühlingen und Hausen, sowie zu Cappel und den Meier zu Wildenstein die Huldigung einnehmen, übrigens „unbeschadet der freibürschlichen Obrigkeit und anderer Gerechtsame“ der Stadt. Die letztere wurde von seinen Abgeordneten alsbald aufgefordert, sich gegen diese Anordnungen nicht zu setzen, widrigenfalls der Herzog mit befugter Hilfe und nothwendigem Schutz und Schirm erscheinen würde. Sie theilte die württembergischen Umtriebe alsbald den Zürichern und der österreichischen Regierung zu Innsbruck mit, worauf die ersteren den 17. d. M. im Sinne der Mäßigung und vorsichtigen Abwartens, bis die Entscheidung der obwaltenden Streitigkeiten sonst gefallen, schrieben, die letztere aber den 24. d. M. die Stadt aufforderte, sie solle den Einfall nicht dulden, sondern „zur Handhabung ihrer hohen Obrigkeit die Gebühr für und an die Hand nehmen“. Allein die Stadt fügte sich im Allgemeinen, und der Ort gehörte somit in der Folge zum württembergischen Klosteramt St. Georgen (Langenschiltacher Stabs), welchem die vogteiliche Obrigkeit, auch alle Gebot, Verbot und Jurisdiktion zustand, wogegen die Stadt Rottweil, in deren freier Pürsch derselbe lag, die malefizische Obrigkeit hatte, ein Rechtsverhältniß, welches auch ein Vergleich Herz. Ludwigs von Württemberg mit der Stadt Rottweil vom 10. Jan. 1576, wegen eines von der letzteren in Bühlinger Zwing und Bann angelegten Steinbruchs, anerkannte (s. auch Landbuch von 1624). Nur im Religionspunkte gab die Stadt nicht nach. Es erhielt nemlich der benachbarte Flötzlinger Pfarrer Martin Steinhofer von dem (württembergischen) Abt von St. Georgen, welcher ihn expreß zu sich beschied, in Folge herzoglichen Befehls, den Auftrag, alle 14 Tage in Bühlingen evangelischen Gottesdienst zu halten, und noch durch einen besonderen Boten des Abtes gemahnt, ging er am Thomastag 1571 mit diesem Boten nach Bühlingen, wo ihm der Vogt die Kirche aufschloß und er eine Predigt hielt. Allein schon am folgenden Tage schickte die Stadt Abgeordnete nach Flötzlingen, welche in Gegenwart eines Notars und von Zeugen vor dem Pfarrhof unter freiem Himmel und auf offener Straße unter Berufung darauf, daß der Stadt in Bühlingen und Hausen die hohe Obrigkeit zustehe, dasselbe seit uralten Zeiten ein Filial der katholischen Pfarrei Altstadt sei, sowie auf die am 14. Aug. 1566 von den herzoglichen

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Rottweil. H. Lindemann, Stuttgart 1875, Seite 356. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OARottweil0356.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)