Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

verkaufte den 24. Febr. 1374 an seinen Vetter Wernher seinen Hof, sowie seinen Theil an der Vogtei allhier nebst einigen Nutzungen um 93 Pfd. Hllr. Im J. 1390 erscheint Wernher mit 1/2 Bösingen vom Grafen Rudolf von Sulz belehnt, ebenso im J. 1399 sein Sohn Hugo, im J. 1415 als auf dem Constanzer Concil anwesend genannt (Steinhofer 2, 633). Den 2. Febr. 1422 verglich sich Haug, der Vogt von B. (wohl dieselbe Person mit dem genannten Hugo), mit der Stadt Rottweil, deren erster Erwerb hier nicht näher bekannt ist, in Folge von verschiedenen Mißhelligkeiten dahin: die Stadt und Haug oder seine Erben sollen das Gericht gemeinsam besetzen, auch nach Rath und Willen der Bauerschaft einen Vogt einsetzen, von Freveln sollen Haug oder seine Erben 1/3, die Bauerschaft zu B. 2/3 erhalten, wegen der Dienste möge er oder seine Erben wie sein Vater sel. die armen Leute wohl bitten, daß Jeder ihm einen Tag des Jahrs in eine Zelg zu Acker gehe. Mit diesem Haug scheint das Geschlecht der Vögte von B. ausgestorben und die Stadt Rottweil sofort den Ort ganz erworben zu haben. Denn am 18. März 1452 verkaufte, d. h. eigentlich verpfändete die Stadt die Dörfer Böhringen und Irslingen auf drei Jahre um 30 Pfd. Hllr. Jahreszins, wofür sie in Irslingen 25 Mltr. Vesen Vogtrecht und 91/2 Pfd. Steuern einzunehmen hatte, an den Grafen Johann von Sulz mit Leuten, Gütern, Nutzungen, Rechten und Zugehörden. Der Graf versprach während dieser Zeit beide Dörfer nicht zu verpfänden, die eigenen Leute darin nicht zu versetzen oder zu verkaufen, die Einwohner mit Diensten und Frohnen nicht stärker zu halten, als es Rottweil gethan, sie im freien Handel und Wandel nicht zu stören, den Rottweiler Bürgern ihre hiesigen Einkünfte verabfolgen zu lassen. Doch war diese Besitzentäußerung von Seiten Rottweils nur vorübergehend. – Die Rechtsverhältnisse der Gemeinde wurden in umfassender Weise den 26. Aug. 1801 durch einen aus 50 Punkten bestehenden Receß geordnet. 1

Sonstigen fremden Besitz betreffend ist folgendes zu erwähnen: Das Kl. Rottenmünster kommt hier schon im J. 1270 berechtigt vor; der Spital zu Rottweil erhielt im J. 1314 von Dorothea und Konrad von Balingen beträchtliche Güter allhier (Ruckgaber 2a, 356) und ertauschte im J. 1791 Gefälle allda von der kl. alpirsbachischen Pflege zu Rottweil. Das letztgenannte Kloster erwarb hier 1356 Gülten und erscheint seit der Mitte des 15. Jahrhunderts im Besitze eines hiesigen Hofes. Das Kl. Wittichen kaufte im J. 1339 ein hiesiges Gut von dem Rottweiler Bürger Bernhart Lütenbach. Die Grafen Eberhard und Ulrich von Württemberg

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Rottweil. H. Lindemann, Stuttgart 1875, Seite 344. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OARottweil0344.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)