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beinahe parallel eine gerade Straße, auf der einen Seite mit Pappeln, auf der entgegengesetzten mit Gradir- und anderen Häusern besetzt, die in gleichen Abständen von etwa 30′ von einander entfernt erbaut sind. Hinter dieser Straße dehnt sich ein großer Wiesenplatz, in dessen Mitte zwei runde, je mit einem Hag umgebene Bassins angebracht sind; hier steht auch die modern erbaute, zweistockige, mit Balkon versehene Amtswohnung des Salinenverwalters, in dessen Rücken sich ein schön angelegter Garten ausbreitet. Auf der höchsten Stelle des Salinencomplexes genießt man eine sehr freundliche Aussicht, namentlich in das Prim-Thal.

Geschichte des Reichsstifts Rottenmünster.[1]

Die zu Hochmauern (s. ob. S. 319) befindlichen Clausnerinnen kauften ums Jahr 1220 von den Kanonikern zum h. Stephan in Constanz das Gut Holbainesbach mit allen Rechten und Zugehörden um 200 Mark Silbers, allein weil sie noch schwankend waren, ob sie sich hier definitiv niederlassen sollten, gaben sie dieses Gut, bis sie einen festen Wohnsitz gewonnen, im J. 1221 dem Abte von Salem ein. Das 14 Solidi betragende Vogteirecht über das Gut stand dem Bischof von Constanz zu, von diesem hatten es damals Heinrich und Berthold von Lupfen zu Lehen, von den Lupfen hinwiederum Dietrich von Bodenwag als Afterlehen. Deßhalb fanden die Nonnen im J. 1222 genannten Dietrich mit 14 Pfd. Hllr. ab, worauf dieser das Lehen den Herren von Lupfen, die letzteren ihrerseits dem Bischof Konrad von Constanz aufgaben. Konrad aber übertrug das Vogteirecht, wie überhaupt seine Rechte an den Ort, dem mit der Erbauung des Klosters hierselbst beschäftigten Abte von Salem. Die neue Gründung entzog jedoch der alten Clause nicht alle ihre Mitglieder, so daß dieselbe noch einige Jahrhunderte fortbestehen konnte (s. ob.), und schloß sich der Regel des Cistercienser-Ordens an. Den 9. Mai 1225 nahm sie Pabst Honorius III. mit ihren Besitzungen in seinen Schutz und verlieh ihr, in derselben Weise, wie anderen Cistercienserinnenklöstern, eine Reihe von Begünstigungen, z. B. die Äbtissin sollte stets unter der Leitung des Abts von Salem oder seines Stellvertreters gewählt, bestätigt und benedicirt, wie auch jeder Klosterbeamte nur mit Wissen und Willen desselben angestellt und beeidigt werden, das Kloster sollte zehentfrei sein, das Recht haben, neue Mitglieder aufzunehmen, Exemtion von


  1. Siehe K. J. Glatz, das ehemalige Reichsstift Rottenmünster in Schwaben, im Freiburger Diöcesanarchiv Bd. 6 (1871) S. 27 ff., ferner die in Lünigs Reichsarchiv 18, von Äbtissinen S. 297 ff. und im 3. Bd. des Wirt. Urkdb. abgedruckten Urkunden.
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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Rottweil. H. Lindemann, Stuttgart 1875, Seite 328. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OARottweil0328.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)