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Die Burg selbst zerfiel in eine vordere und eine hintere Burg, welche beide z. Th. in verschiedener Herren Besitz waren, ohne daß jedoch in den einzelnen Urkunden dieß immer streng geschieden würde. Als schon vom Vater her überkommener Besitz eines Mitgliedes der Hohenberger Familie, in deren Geschichte N. auch in den J. 1315 und 1325 vorkommt (vergl. Schmid a. a. O. 200. 248), erscheint die hintere Burg in der oben genannten Aufzeichnung; dieselbe trugen Renher und Peter von Rüti zu Lehen. Mitglieder dieser letzteren Familie: Peter, seine Söhne Renher und Johann, sowie sein Großneffe Albrecht erscheinen übrigens schon den 11. Nov. 1307 allhier gesessen (Crusius Annal. Suev. 2, 197). Den 8. Dec. 1373 stellten die Gebr. Johann, Albrecht und Renher von Rüti vor dem Rottweiler Hofgericht ihren Theil an der Feste Neckarburg samt Zugehörden dem Grafen Rudolf (III.) von Hohenberg wieder zu, welcher denselben den 26. Okt. 1381 mit seiner übrigen Herrschaft an den Herz. Lupolt von Österreich verkaufte und, nachdem er sein Land auf seine Lebenszeit wieder zurückerhalten hatte, den 18. Dec. 1385 an Burkhard von Neuneck um 300 Pfd. Hllr. verpfändete. 1

Die neuneckische Familie hatte übrigens selbst schon Antheil an N., besaß vielleicht die vordere Burg, denn im J. 1357 erscheint Volz von N., genannt der Spiser, Burkhards Vater, hier angesessen. Den 4. Aug. 1361 gab genanntem Burkhard sein Schwiegervater Renher von Rüti 600 Pfd. Hllr. Morgengabe auf der Mühle und dem Bauhofe zu Neckarburg, und verpfändete ihm für 1900 Pfd. (obige 600 Pfd. und 1300 Pfd. Zugeld Volzens von Neuneck) unter anderem Neckarburg seine Burg mit einem Theil des Weilers zu N. und mit aller Zugehörung, Dietingen das Dorf mit Leuten, mit Gütern, seine Hälfte an Hohenstein und an Irslingen dem Dorf mit allen Rechten und Zugehörden. Im J. 1369 kam es übrigens zu Streitigkeiten zwischen Albrecht und Renher Gebr. von Rüti einestheils und der Stadt Rottweil, obigem Volz von Neuneck und seinen Söhnen anderntheils, in Folge deren die Burg von den Rottweilern genommen aber wieder herausgegeben wurde (Ruckgaber 2b, 395), und im J. 1379 verpflichteten sich Egenolf, Geori und Oswald von Wartenberg, gen. von Wildenstein, die Gebr. Burkhard und Ulrich, Volzens von Neuneck sel. Söhne, an ihrer Feste Neckarburg nicht mehr zu irren. Den 16. Dec. 1375 verschrieben Burkhard und seine Gemahlin Margarethe von Rüti dem Grafen Eberhard von Württemberg die Burg auf ewig zu einem offenen Haus; den 22. Dec. 1382 übergab Burkhard seiner genannten Gemahlin für den Fall seines Todes seinen Burgstall Neckarburg samt Baumgarten, Häusern, Mühlen und Mühlstätten, überhaupt allen Rechten und

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Rottweil. H. Lindemann, Stuttgart 1875, Seite 322. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OARottweil0322.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)