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Gelds die sie allda hatten“, was sie für sich selbst zurückbehielten. Herzog Lupolt der Fromme von Österreich belehnte, von Burkhard von Neuneck persönlich darum ersucht, zugleich in seines Bruders, Herzogs Albrechts III., Namen den 11. März 1375 zu Freiburg die Stadt Rottweil mit den neuerkauften Lehen, während er an demselben Tage Volz von Neuneck und seine zwei Söhne mit den von ihnen zurückbehaltenen Lehen gemeinschaftlich belehnte, und den 12. April d. J. wurde der Verkauf durch das Rottweiler Hofgericht solennisirt.

Burkhard von Neuneck verkaufte jedoch bald darauf den Arnoldshof mit dem Kirchensatz zu Altstadt an seiner Schwester Sohn, Heinrich von Hornstein, und Herzog Lupolt der Dicke von Österreich belehnte daraufhin für den Fall von Burkhards Tod den 7. Aug. 1393 den genannten Hornstein, mit diesem Lehen. Allein bald gab es Streitigkeiten über die Verleihung der Kirche, welche der Pabst beanspruchte; nach der Behauptung des Herzogs Lupolt in Folge eines Treubruchs Seitens Burkhards von Neuneck, der ohne die lehensherrliche Erlaubniß dieses Recht an den Pabst übertragen, nach Burkhards Behauptung in Folge von Verhandlungen des Pfarrers, die ihm fremd geblieben seien. Durch das Gericht zu Ensisheim wurde den 29. Sept. 1396 auf einen Eid Burkhards erkannt, daß er bei der Sache nicht betheiligt gewesen, allein er leistete denselben nicht, und so wurde ihm das Lehen abgesprochen. Den 26. Dec. 1407 verlieh es sodann Herzog Friedrich mit der leeren Tasche in Ansehung der Verdienste, welche sich die Stadt Rottweil um seine Vorfahren, seine Brüder und ihn selbst erworben, und damit der Gottesdienst allhier um so besser gepflegt werde, als ein rechtes Mannlehen an die genannte Stadt, welche 4 taugliche Mitbürger zu Lehensträgern zu bestellen hatte. Den 27. d. M. wurden solche Träger vom Herzog wirklich belehnt. Zwar erhoben Hans von Hornstein und seine Söhne Heinrich und Hans noch Ansprüche an diese Lehen, allein zumal da sie von Herzog Lupolt anderweitig entschädigt worden waren (vergl. Glatz Regg. 59), wurden sie den 2. Juni 1412 durch ein Contumacialerkenntniß des Herzogs Friedrich mit ihrer Klage abgewiesen, entsagten auch den 30. Nov. d. J. in einem durch Gr. Eberhard von Württemberg herbeigeführten Vergleich ihren Ansprüchen, und selbst P. Johann XXIII.[s 1] bestätigte den 20. Dec. 1413 die Belehnung Rottweils. 1

Jahrhunderte lang wurden die Lehenbriefe von Seiten Österreichs für die Altstadt selbst und für den Arnoldshof getrennt ausgestellt, wobei nur in der Mitte des 15. Jahrhunderts in Folge der Hohenberger Fehde (s. o. S. 246) durch Aufsagung der Lehen Seitens der Stadt Rottweil eine kurze Unterbrechung eintrat, der alte


Anmerkungen Wikisource

  1. Das ist der heute als Gegenpapst angesehene Johannes XXIII. (1370–1419)
Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Rottweil. H. Lindemann, Stuttgart 1875, Seite 313. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OARottweil0313.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)