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verzichtete Erzherzog Ferdinand als Inhaber des Herzogthums Württemberg aus Gnaden den 6. Okt. 1522 auf den ihm „nach dem Vergleich gebührenden Jahresantheil an dem hohen Gericht“ und den Malefizstrafen, und mit Württemberg gab es von da an keine namhafteren Pürschhändel mehr. Dagegen zogen sich die mit Villingen noch länger fort; nach Verhandlungen zu Überlingen, zu Engen und zu Rottenburg (1521, 1522) und nach einer Klage der Stadt Villingen gegen Rottweil vor der Regierung zu Ober-Ensisheim (1538) wurden beide Städte unter Vermittlung des Freiherrn Wilhelm von Grafeneck und Burgberg den 19. April 1582 durch den sog. Hüfinger Vertrag verglichen, welcher den 22. Sept. 1582 die kaiserliche Bestätigung erhielt. Bedeutendere Conflikte zwischen beiden Städten kamen nun nicht mehr vor, nur ein im J. 1554 entstandener Streit zwischen Rottweil und der Villinger Johanniterkommende wegen der hohen Gerichtsbarkeit in den Kommendedörfern Neuhausen u. s. w., welche Rottweil kraft seiner Pürschgerechtigkeit beanspruchte, war noch in der Mitte des 18. Jahrhunderts unentschieden. Auch mit der österreichischen Herrschaft Hohenberg gab es von Anfang des 16. bis nach der Mitte des 18. Jahrh. eine längere Reihe von Mißhelligkeiten und Verhandlungen; hervorzuheben ist aus der Geschichte derselben der sog. Ferdinandeische Vertrag vom 9. Febr. 1544: ihm zufolge erhielt Österreich in Wilflingen, Zimmern unter der Burg, Altingen und Trossingen die forstliche und hochgerichtliche Obrigkeit, in Wellendingen, Frittlingen und Sonthof sollte Österreich zwar die hochgerichtliche Obrigkeit zustehen, ein Theil dieser Dörfer und des Hofes aber zur Rottweiler freien Pürsch gehören, endlich sollten Böhringen, Wildeck, Vaihingen, Neukirch, Aixheim, Neufra, Göllsdorf, Feckenhausen, Zepfenhan, Aichhof, Täfermühle, Deißlingen, Lauffen, die Altstadt, der Briel und Jungbrunnen im Bezirk der Rottweiler freien Pürsch und der hohen Obrigkeit liegen und bleiben. Sodann sind zu nennen wiederholte, zum Theil sehr heftige Reibereien zwischen der Stadt und den verschiedenen Besitzern der Herrschaft Schramberg, im J. 1512 Hans von Rechberg, im J. 1538 ff. Hans und später seinem Sohn Christoph von Landenberg (die oben S. 248 dargestellte landenbergische Fehde), Rochus Merz von Staffelfelden und seiner Wittwe von 1560 an, sowie ihren Rechtsnachfolgern dem Hause Österreich und dem Gr. Wilhelm von Zimmern, welch letzterer endlich den 29. April 1590 durch ein Reichskammergerichtsurtheil angehalten wurde, die Stadt in ihrem Besitz nicht zu stören, seit dem Jahre 1719 einige Unterbrechungen abgerechnet bis 1742, sodann 1755 und 1756, 1769–1790 mit den Herrn von Bissingen, in welch letztem Proceß namentlich die österreichischen Regierungen zu Innsbruck und Freiburg scharf gegen Rottweil vorgingen. Weiter kam es zu Pürschstreitigkeiten mit Oberndorf, zunächst den österreichischen Pfandinhabern: im J. 1533 Gottfried Wernher von Zimmern wegen der Zentgerichtsbarkeit in Betreff der Orte Beffendorf, Waldmössingen und Altoberndorf (beigelegt durch Vertrag vom 2. Sept. 1533), sodann mit Gr. Wilhelm von Zimmern in den Jahren 1580, 1585, 1587, später dem Obervogteiamt Oberndorf in den J. 1700, 1783–1790 u. s. f. Endlich fehlte es seit dem Ende des 15. Jahrhunderts nicht an vielen Pürschstreitigkeiten mit den benachbarten Grafen von Fürstenberg, welche z. Th. ziemlich heftig geführt wurden, sowie mit dem Reichsstift Rottenmünster. 1

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Rottweil. H. Lindemann, Stuttgart 1875, Seite 308. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OARottweil0308.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)