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ihr andernfalls mit der Entziehung des Hofgerichtes drohte. Da griffen die Evangelischen von Neuem zu den Waffen und wollten nach der, von ihnen freilich lebhaft bestrittenen, Behauptung des Rathes das Zeughaus stürmen, die Rathshäupter nächtlicher Weile ermorden, die Altgläubigen aus allen Ämtern treiben, die Messe vernichten und am Ende die Güter theilen. Doch der Rath kam mit seinen Mannschaften zuvor, warf die Aufständischen aus der Stadt und verriegelte ihnen die Thore. Nur unter schweren Verschreibungen und Strafen, bei voller Rückkehr zum alten Glauben, wollte er ihnen die Heimkunft erlauben, sandte ihnen auch zugleich eine große Zahl Zurückgebliebener, desgl. nach Abweisung der Verschreibungen ihre Weiber und Kinder ohne jegliche Mittel in die Verbannung nach. So zogen denn 80–100 Rottweiler Bürger mit Frauen, Wittfrauen, Kindern, zusammen etwa 400 Köpfe, ohne Habe und Obdach der Schweiz (besonders Zürich, Schaffhausen, Dissenhofen), Constanz, Straßburg, Reutlingen, Gengenbach und anderen Reichsstädten, aber auch Baden und dem Hohenbergischen zu. Der Rath zu Rottweil aber wüthete nicht nur gegen die zurückgelassenen Angehörigen und die Habe der Ausgetriebenen, sondern auch gegen die zurückgebliebene neutrale Hälfte der Evangelischen und wies alle fremde, besonders die eidgenössische Verwendung von sich, und ein Mandat K. Karls V. vom 8. Juli 1530 verbot die Aufnahme der für Meuterei „leidlich gestraften“ Rottweiler bei kaiserlichen und des Reichs Ungnaden und Pönen.

So war der alte Glaube in Rottweil wieder ziemlich in ruhige Herrschaft eingesetzt. Doch mußte schon im J. 1534 wieder ein Pfarrer der H. Kreuzkirche, Konrad Rieser, wegen Neigung zum Lutherthum abgesetzt werden, und im J. 1545 wanderten die Evangelischen von älterer und neuerer Zeit in Folge ihrer Bedrückung mit Hinterlassung ihres Gutes aus der Stadt. Da lustwandelte, wie Crusius (Annal. 2, 656) erzählt, nach evangelischer Sage zum Schrecken der Bürger der Teufel durch die Straßen der Stadt.

Übrigens war auch bei den Verhandlungen des Reichs, beziehungsweise der Städte, über die Religionsspaltung, welche mit dem Speirer Reichstag von 1529 und dem Augsburger von 1530 in Verbindung standen, Rottweil mit Überlingen stets an der Spitze der schroff katholischen Städte (Keim a. a. O. 92 ff., 170, 203, 205, 211 ff.).

Zur Belohnung für obige eifrige Handhabung des katholischen Glaubens befreite K. Karl V. den 17. Nov. 1530 die Stadt auf 15 Jahre von der Reichssteuer, fügte übrigens dieser Begnadigung die drohende Bemerkung bei, daß, wenn die Stadt doch noch vom

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Rottweil. H. Lindemann, Stuttgart 1875, Seite 292. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OARottweil0292.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)