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Gregor X. den Meister und die Pfleger des Armenspitals zu Rottweil, welche sich nach der kanonischen Regel des hl. Augustin eingerichtet, auf ihre Bitte in den päbstlichen Schutz, verordnete die ewige Festhaltung dieser Ordensregel im Spital – was jedoch nicht lange geschehen zu sein scheint, da man später nichts mehr davon hört – und bestätigte demselben allen gegenwärtigen und zukünftigen Besitz. Als jener wird genannt: der Ort des Spitals, Höfe, Wälder, Wiesen zu Briel, Dietingen, Flötzlingen, Göllsdorf, Hausen, Irslingen, Stetten, Wellendingen, Zepfenhan, Zimmern, sowie Denkingen und Mahlstetten (O.A. Spaichingen). Schon P. Nicolaus III. sah sich übrigens den 15. März 1279 veranlaßt, dem Abte von Gengenbach kräftigen Schutz des Spitals gegen seine Beschädiger und Unterdrücker zu befehlen, und P. Clemens V. den 8. Dec. 1307, den Abt von St. Georgen mit dem Wiederrufe der zum Nachtheile des Spitals unrechtmäßiger Weise geschehenen Veräußerungen zu beauftragen, und die päbstliche Kurie ertheilte im J. 1286, den 28. März 1342 und den 6. März 1345 für die Besucher und Wohlthäter desselben Ablaßbriefe. 1

Der Spital wird im J. 1275 als frei von päbstlichen Zehenten aufgeführt (s. ob. S. 158). Er erhielt bald von verschiedenen Seiten kräftige Unterstützung, so namentlich von Konrad und Dorothea (der sog. „ersten Stifterin des Spitals“) von Balingen, welche im J. 1314 beträchtliche Güter zu Rottweil (die Angstdorfer Mühle, seither Spitalmühle genannt), Böhringen und Deißlingen vermachten (vgl. S. 199). Derselbe Konrad gründete für den Spital auch die St. Nikolauskapelle auf den Spitalfeldern, von welcher im J. 1585 noch die Mauern standen, als der Magistrat dieselben einreißen und an der Stelle eine andere, nicht mehr vorhandene Kapelle erbauen ließ. Die Stiftung selbst war schon früher in den Spital verpflanzt worden, dessen Kapelle von dem im J. 1410 errichteten Altare der hl. Anna den Namen St. Anna-Kapelle erhielt. – Derartige Unterstützungen ermöglichten es dem Spital, bedeutenderen Erwerb zu machen: über das Dorf Feckenhausen hatte er die niedere Gerichtsbarkeit, der Jungbrunnen, ein Hof und das Bulachsgütlein zu Feckenhausen, ein Hof zu Wellendingen, ein Hof im oberen Dorf zu Trossingen waren österreichische, Zehentantheile zu Zimmern ob Rottweil und Täbingen württembergische Lehen. Den 4. März 1411 begnadigte K. Sigmund den Spital, daß alle armen Waisen, verworfene und elende Kinder, die jetzt darin sind und in künftigen Zeiten darein aufgenommen, erzogen und ernährt werden, „dem Spital ewig eigen sein und ihm thun sollen, als des Landes Recht und

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Rottweil. H. Lindemann, Stuttgart 1875, Seite 289. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OARottweil0289.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)