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Zoll und Umgeld waren ursprünglich kaiserlich, kamen aber den oben (S. 230) genannten kaiserlichen Urkunden von 1285 und 1307 zufolge wenigstens theilweise in gräfl. hohenbergischen Besitz. Die Grafen von Hohenberg hatten beides noch im J. 1336 inne, überließen es aber bald nachher an die Stadt, welcher K. Wenzel den 28. Okt. 1397 Zoll und Umgeld „als sie die viele und lange Zeit inne und herbracht und gehabt haben“ bekräftigte, „daß sie dabei nun ewiglich bleiben solle,“ ein Privileg, welches K. Sigmund den 4. Juli 1415, K. Friedrich IV. den 13. Juli 1442 bestätigten. – Im J. 1695 ließ die Stadt zur Erhaltung ihres alten Zollregals und um dem Schleichhandel und den Zolldefraudationen zu steuern, aus den alten Zollverordnungen eine neue Zollordnung verfassen, welche jedem Unterthanen, der irgend eine Waare auf einen fremden Markt führte, gebot, bei der rottweilischen Zollstätte anzugeben, welche Waare und wie er sie führe, worüber ihm dann der Zoller einen Passirschein auszustellen hatte. Bei der Rückkehr mußte er angeben, ob und was er verkauft habe, um hienach den Durchgangszoll zu bestimmen. Im Unterlassungsfall wurde er als Zolldefraudant angesehen, bestraft und seine Waare confiscirt; dagegen sollten nach einer Verordnung von 1783 sämtliche Unterthanen ohne Unterschied von Erstattung des Durchgangszolls frei sein, wenn sie Vieh, das sie auf auswärtigen Märkten gekauft hatten, in die Landschaft hereinführten. Um dem Kippern und Wippern zu steuern war allen „Fürkäufern, Taglöhnern und andern Stimplern“ untersagt, in den Flecken Tauben, Gänse, Hühner, Eier, Schmalz, Käse, Flachs, Hanf u. drgl. aufzukaufen und aus der Landschaft zu tragen. – Um den Handel mit dem Auslande zu befördern, wurde mit der Schweiz und durch diese mit den österreichischen Landen im J. 1564 ein Zollvertrag abgeschlossen, wornach die Stadt das Recht erhielt, ihre Waaren und Güter zollfrei durch das österreichische Gebiet in die Schweiz einzuführen, eine Zollfreiheit, welche im J. 1577 auf die übrigen österreichischen Lande, namentlich die hohenbergische Herrschaft ausgedehnt wurde.

Außer Getreide umfaßte der Rottweiler auch auf auswärtigen Jahrmärkten und Messen betriebene Handel, Tücher, Seide, Wolle, Leder, Tabak, Hanf, Flachs, Federn, Kämme, Sporen und wie schon bemerkt, Sicheln. Allein die Entdeckung der neuen Seewege im Wendepunkt des Mittelalters und der Neuzeit wirkten auf ihn nachtheilig, und das Sinken der Gewerbe und die Abnahme der Bevölkerung untergruben ihn. – Den 26. März 1506 wurden der große Rath und die Achtzehner einig, „einen Wechsel zu haben und eine Bank zu errichten“.

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Rottweil. H. Lindemann, Stuttgart 1875, Seite 273. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OARottweil0273.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)