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für obrigkeitliche Bewilligung der Weinwirthschaftsgerechtsame, des Wein-, Bier- und Branntwein-Schankes, des Branntweinbrennens auf dem Lande, der Verpachtungsertrag der Monopolien einiger Handlungszweige, z. B. Sammlung der Asche, der Lumpen, des Sauerklees u. dgl.; die Gefälle vom Salpeter und Gypsgraben u. dgl.; die Gebühren auf den Jahrmärkten, die Thor- und Wegegelder; die Kameralgefälle auf dem Lande.

Nach dem Recesse von 1782 mußte jeder Bürger und Unterthan alle drei Jahre vor der verordneten Steuerdeputation in die Steuer schwören und sein steuerbares Vermögen angeben. Versteuert mußten werden alle liegenden Güter, Aktivkapitalien, das Vieh, jedes bürgerliche Gewerbe, dagegen nicht alle übrigen Mobilien, baares Geld und Früchte. Auch die kirchlichen Fabriken und milden Stiftungen, die Personen geistlichen Standes waren steuerpflichtig. Der Betrag der zu entrichtenden Steuer war ein sehr geringer (von 100 fl. Capital zu 5 Procent Zins jährlich 12 kr., bei liegenden Gütern war der Steueranschlag größtentheils noch gelinder). Die reichsstädtischen Unterthanen mußten außer den Kameralsteuern, welche sie gleich den Bürgern an die Stadtkasse zu entrichten hatten, besondere Anlagen zum Reiche und zum Kreise, das sogen. Contributionale, entrichten, welches sofort die Landkasse einzuziehen und zu verrechnen hatte.

Den früheren Wohlstand der Stadt schwächten jedoch immer mehr verschiedene Unglücksfälle, Feuersbrünste (s. ob. S. 256), Seuchen, Kriegskosten und Drangsale, Mißjahre, Sinken des Handels und Gewerbes, das namentlich zur Zeit der Kriege sehr hohe Reichsmatrikularquantum. Nach einer aktenmäßigen Berechnung war von 1710–1719 der Stand der öffentlichen Passivschulden 181.006 fl. 10 Btz. 8 Hllr. (52.608 fl. 4 Btz. 17 Hllr. an Gläubiger in der Stadt, 128.398 fl. 5 Btz. 15 Hllr. an solche außer der Stadt). Die Einnahmen betrugen 191.813 fl. 32 kr., die Ausgaben 221.609 fl. 46 kr., so daß sich ein Deficit von 29.796 fl. 14 kr. ergab[1].

Schon in der 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts war allhier eine (kaiserliche) Münze[2]. Von Rottweiler Währung ist öfters die


  1. Vrgl. auch: „Verfassung wie und wie weith, deß H. R Reichs-Statt Rottweil bis anhero abgekommen“ u. s. w. Ohne Jahr, woselbst insbesondere die Kriegschäden der Stadt vom 30jährigen Kriege bis zum J. 1696 berechnet werden.
  2. Vrgl. Ruckgaber, das Münzwesen der Reichsstadt Rottweil, in: Mittheilungen des archäologischen Vereins zu Rottweil. Tübingen 1845, S. 46–69. Binder; Chr., Württembergische Münz- und Medaillen-Kunde. Stuttg. 1846, S. 491–496, in welch’ beiden Werken Rottweiler Münzen beschrieben sind.
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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Rottweil. H. Lindemann, Stuttgart 1875, Seite 268. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OARottweil0268.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)