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Ältesten, Schiedlichsten und Friedlichsten aus den geborenen Bürgern der Stadt in diese Meisterschaft gewählt werden. Allein trotzdem legte die Achtzehnmeisterschaft dem Rathe in Ausübung seiner Rechte und Gewalt öfters unbegründete Hindernisse in den Weg, so daß es zu bürgerlichen Unruhen und vieljährigen Processen zwischen dem Magistrat und der Bürgerschaft kam. Um solchen für die Zukunft vorzubeugen, traf der oben erwähnte Receß von 1782 verschiedene Maßregeln.[1]

Die Bürgerschaft bestand aus geborenen Bürgern und aus solchen, welche das Bürgerrecht erkauft hatten. Das letztere wurde erworben von Männern für 150 fl., von Frauenzimmern für 75 fl., von den in väterlicher Gewalt stehenden Kindern für 35 fl. Jeder Bürger konnte seine Stimme abgeben in den gesetzlichen öffentlichen Versammlungen, die entweder in den Zünften oder auf dem Schulhause gehalten wurden. In den Zunftversammlungen wurden durch Stimmenmehrheit Zunftbeschlüsse, durch Mehrheit der letzteren Bürgerschlüsse herbeigeführt. Die ganze Bürgerschaft wählte den Bürgermeister und Schultheißen an der sog. Jahressatzung d. h. am Neujahrstag in der Pfarrkirche durch Bohnen, in den Zünften am Feiertag Johannes des Evangelisten ebenfalls durch Bohnen die Zunftmeister.

Die Rottweiler Landschaft zerfiel in vier Ämter: das Obervogteiamt mit Dunningen, Seedorf, Epfendorf, Irslingen, Böhringen, Dietingen, Göllsdorf, Thalhausen, Herrenzimmern, Villingen; das Pürschvogteiamt mit Winzeln, Hochmössingen, Bösingen, Fischbach, Sinkingen, Horgen, Neufra, Zimmern ob Rottweil, Nieder-Eschach und Stetten; das Bruderschaftsoberpflegamt mit Dauchingen, Deislingen, Mühlhausen, Weilersbach; das Spitaloberpflegamt mit Feckenhausen. Die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Stadt und der Landschaft wurden durch die Vergleichsrecesse vom 22. Juni 1698 und (eine Erläuterung des ersteren) vom 10. Juli 1783 bestimmt. Solche hatten ihren Grund in Reibereien und Unruhen, die besonders dadurch entstanden, daß seit den ältesten Zeiten sämtliche Unterthanen der Stadt verbunden waren, keine andere Professionisten als die von der Stadt zu benützen. Sie betrafen daher vorzugsweise den Gebrauch der bürgerlichen Professionen und die kommerziellen Verhältnisse überhaupt, das Frohn- und Steuerwesen (s. das Nähere bei Ruckgaber 1, 153–156 und 2b, 100–123).

Von Rottweiler Geschlechtern, deren manche nicht unbedeutenden Besitz im Oberamte hatten (s. ob. S. 152), sind in älterer Zeit besonders zu nennen: die Arzt, Betting, Bletz (nach ihrer nahe gelegenen


  1. Vergl. Neue Mittheilungen des Rottw. archäol. Vereins 1871 S. 38 ff.
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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Rottweil. H. Lindemann, Stuttgart 1875, Seite 263. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OARottweil0263.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)