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die Zinsen und Gülten von den Fischenzen zu Rottweil. Von seinen Söhnen überließ der tiefverschuldete Gr. Heinrich den 2. März 1341 mit Einwilligung seiner Brüder den Rottweilern, welche seine Schulden im Betrag von 2000 Pfd. Hllr. zu bezahlen übernahmen, seinen Antheil an den hiesigen Reichseinkünften solange, bis diese die genannte Summe erreicht haben würden, versetzte den 25. Mai 1342 dem Rottweiler Schultheißen Heinrich dem Wirt und seinen Erben sein jährliches Geld von der hiesigen Münze um 60 Pfd. Hllr., schlug den 20. Sept. 1343 dem Hug Vock 20 Pfd. Hllr., die er demselben für einen Hengst schuldig geworden, zu den obengenannten 70 Pfd. Hllr. von der hiesigen Fischenz, verkaufte den 10. Jan. 1348 seine Hälfte an dem hiesigen Umgeld mit Einwilligung seiner Brüder um 120 Pfd. Hllr. an die Stadt, und den 24. Juni des Js. mit Einwilligung seiner Gemahlin Agnes von Schauenburg überhaupt alle seine hiesigen Rechte und Einkünfte, die Hälfte des Umgelds, die Steuern, die Zölle, die Münze, die Mühlen, Fischenzen, den Hof, die Hofstattzinse, den Zins von allen (Brod- und Fleisch-)Bänken und die Losung des Dorfes Epfendorf um 1000 Pfd. Hllr. an seinen Bruder Gr. Albrecht, damals erwählten Wirzburger, späteren Freisinger Bischof. Dieser letztere erkannte übrigens den Verkauf des Umgelds an die Stadt an, quittirte den 18. April 1349 derselben für 224 Pfd. von der hiesigen Steuer, verkaufte aber den 21. Aug. 1355 an sie um 1110 Mark Silbers und 1000 Pfund Münchner Pfennige obige ganze hohenbergische Pfandschaft der hiesigen Reichseinkünfte. Hiezu gab K. Karl IV. den 20. März 1358 seine Zustimmung und erklärte weiter den 29. Juli d. J., die Vogtei, das Schultheißenamt und das Umgeld mit Zugehör allhier in keiner Weise höher versetzen, verschreiben und verpfänden zu wollen, als bisher. 1

Das Schultheißenamt war übrigens schon einige Zeit früher aus der Hohenberger Pfandschaft hinweg und in gräfl. württembergischen Pfandbesitz gekommen. Graf Ulrich III. von W. verlieh den 21. Jan. 1344 der Stadt dieses Amt mit den herkömmlichen Gewohnheiten von Kreuzerhöhungstag an auf 2 Jahre um 120 Pfd. Hllr. und wies sie den 30. des Ms. mit der Bezahlung dieser Summe an Heinrich von Geroldseck, gen. von Tübingen. Seinem Vorgange folgten seine Söhne, die Gr. Eberhard der Greiner und Ulrich IV. von W. und verliehen der Stadt das Amt den 8. Febr. 1351 und den 6. Febr. 1353 je von dem nächsten Weißen Sonntag an auf 2 Jahre um 90 Pfd. Hllr.; allein den 31. Mai 1361 erklärten dieselben, daß K. Karl IV. obiges Recht (wie desgl. zu Gmünd, Reutlingen und Wimpfen, dazu die Vogtei über die Klöster

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Rottweil. H. Lindemann, Stuttgart 1875, Seite 231. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OARottweil0231.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)