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Gefällberechtigte. Geld.
fl.     kr.
Dinkel.
Sch. S. V.
Haber.
Sch. S. V.
Gl. Früchte.
Sch. S. V.
Wein.
 E. I. M. 
Pfarrey Wendelsheim  3 5
     –     Stetten a)  1 14  1 2  4 11/3
Kapl. St. Lorenz in Rottenburg  3 26
Kapl. Sülchen daselbst  16  1 2  6
Spital allda  21 6  12
Ortsheilige  1 22/3  1 22/3
Heilige in Hirschau  26
     –     in Wendelsheim  16  35/9  2 22/3  1 31/9  3
     –     in Pfäffingen  20
Ein Lehenträger zu Ofterdingen  1 50
Der Besitzer des Megenzer
     Lehens zu Wendelsheim
 2 38  6 22/3  1 2 2/3
Ein anderer Lehensträger allda  1
Zusammen  167 42  165 6 8/9  24 1 31/3  1 31/9  6 2 3


2. Staats- und kirchliche Einrichtung.
a. Eintheilung und Verwaltung.
aa. Weltliche.

Das Oberamt gehört zum Schwarzwaldkreise, und dasselbe wird von 26 Gemeinden gebildet. Von den Gemeinden sind: I. Klasse 1) die Stadt Rottenburg. II. 7. III. Klasse 18. S. Tab. I.

Die Verwaltungsbehörden sind dieselben, wie in jedem Oberamte. Ein Unteramtsarzt hat seinen Sitz zu Mössingen. Notariatsbezirke sind drey in dem Oberamte: Rottenburg, Remmingsheim, Mössingen. Das Cameralamt umfaßt nicht alle Orte des Oberamtes, dagegen hat dasselbe mehrere Ortschaften im Oberamte Horb. Aus dem Oberamte gehören zum Cameralamt Tübingen die Orte der Steinlach, nämlich Bodelshausen mit Oberhausen, Mössingen mit Belsen und Sebastiansweiler, Thalheim, Öschingen und Ofterdingen.

In Beziehung auf Forsteintheilung gehört der größte Theil des Oberamts unter das Forstamt Tübingen, dessen

Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Rottenburg. J. G. Cotta'sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1828, Seite 109. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OARottenburg_109.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)