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Ernst Boger, Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Oehringen

Statt der Vögte kam der Name „Kantzler, Räthe, Amtmänner, gewöhnlich Administrationsräthe auf; der Keller hieß auch Linienbeamter, der Stadtschultheiß „Stadtvogt.“

Diese Regierungsform schreibt sich von der Landesvertheilung von 1455, die in gleicher Form 1475 sich wiederholte, her, 1511 wurde sie in die Erbvereinigung aufgenommen, 1553 in dem Hagenau’schen Vergleich und ebenso 1555 bei der Theilung in zwei Linien:

„Die Stadt, Kellerei und Schultheißenamt Oehringen samt Obrigkeiten, Nutzungen und Herrlichkeiten sollen beiden Theilen Neuenstein und Waldenburg zu gleichen Rechten und Theilen in Gemeinschaft zustehen,“ wozu denn auch eine gemeinschaftliche Regierung bestellt wurde. Bei der Theilung der Neuenstein’schen Gebrüder, 1586, kamen die Oehringer Gefälle an die Neuenstein’sche Linie, Stift und Spital blieben gemeinschaftlich, im Turnus zu besorgen. In der Erbvereinigung von 1609 u. 10 unter den Söhnen Graf Wolfgangs von Neuenstein blieb die Stadt, samt Spital und Stift, wie sie mit Waldenburg gemeinschaftlich auch unter den 3 Gebrüdern von Neuenstein selbst gemeinsam, wobei mit der Administration von Jahr zu Jahr abgewechselt werden sollte, woher der Name „administrirender Herr“ kam. Als gemeinschaftlichen Kanzler bestellten die Neuensteiner Grafen den Dr. Christian Rhetzer 1610.

Nach dem Absterben des Grafen Georg Friedrich von H. Weikersheim und den Erbschafts-Differenzen, die durch den Fürther Vertrag 1671 beseitigt wurden, wurde festgesetzt: daß die Kirchberg’schen und Langenburg’schen 5/12 der Neuenstein’schen Hälfte an Stadt, Stift, Spital an Hohenlohe-Neuenstein fallen sollen mit Vorbehalt der Gemeinschaft der 2 Archive, des gemeinsamen, sowie des particular Neuenstein’schen, auch des Präsentationsrechts zu Spital-Pfründen. Als Graf Johann Friedrich I. mit seinen Brüdern theilte, bekam er die Neuenstein’sche Hälfte von Oehringen mit dem Beding: weder ein Stifts- noch Hospitalgefäll zu entfremden, die Übrigen an der Collation der Stipendien und Pfründen participiren zu lassen. Bei der Theilung unter seinen Söhnen 1708 erhielt sein Sohn Johann Friederich II. Oehringen unter denselben Bedingungen.

Die Waldenburg’sche Hälfte von Oehringen blieb unter den 3 Söhnen des Grafen Georg Friedrich pro partibus indivisis gemeinsam 1615, nämlich unter Ludwig Eberhard, Philipp Heinrich, Georg Friedrich. Bei dem Tode Philipp Gotfrieds von Waldenburg 1679 fiel dessen Landestheil zu 2/3 an den Grafen Friederich Kraft und

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Ernst Boger, Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Oehringen. H. Lindemann, Stuttgart 1865, Seite 177. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAOehringen0177.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)