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Ernst Boger, Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Oehringen

an H. Oehringen. Fürst Friedrich Ludwig, welcher sich in preußischen Diensten sehr ausgezeichnet und in dem Kriege gegen Frankreich einen berühmten Namen erworben hatte, erfuhr das harte Loos, durch die Rheinbundsacte (19. Juli 1806) seine Souveränität an Württemberg abtreten zu müssen und durch die unglückliche Schlacht bei Jena (October 1806), trotz seiner Tapferkeit, seiner militärischen Lorbeeren verlustig zu werden. Er übergab (den 20. Aug. 1806) die Regierung seinem ältesten Sohne und starb 1818 in Slawentzitz in Schlesien.

Sein Sohn August II. (Friedrich Karl) vermählt mit Luise, Herzogin von Würtemberg, von 1820–35 Präsident der Kammer der Standesherrn, verlegte seine Residenz nach Slawentzitz in Oberschlesien, woselbst er 1853 starb.

Ihm succedirte, 1. Januar 1849, gemäß Familienvertrags vom 22. Aug. 1842, der zweitgeborne Sohn, Fürst Hugo geb. 27. Mai 1816 in Stuttgart, k. Preuß. u. k. Württ. Generalmajor und erbliches Mitglied des k. Preußischen Herrenhauses; seit 1861 Herzog von Ujest. Seine Gemalin ist die Fürstin Pauline geb. Prinzessin zu Fürstenberg, vermählt 15. April 1847. Die staatsrechtlichen Verhältnisse des hohen Hauses Hohenlohe-Oehringen wurden bestimmt durch die Declaration vom 27. Sept. 1825. Die Verzichtleistung auf Patrimonialgerichtsbarkeit und Polizeiverwaltung fand Statt 1829.

Die dem Hochstift Regensburg zuständige Oberlehensherrlichkeit über die Weiberlehen in Oehringen, desgleichen Neuenstein, Waldenburg und Michelbach, ist 1803 durch den Reichsdeputations-Hauptschluß an den Kurfürsten, Erzkanzler, Fürstbischof von Regensburg, 1806 an Württemberg gekommen.

Hoh. Gerichte und Landrecht.

Das ursprüngliche Vogtgericht verwandelte sich später in ein Hofgericht, das aber nicht immer im Gange war. Unter dem 15. Juni 1737 und 20. Febr. 1738 wurde der Grafschaft Hohenlohe gemeinsames Landrecht, Oehringen 1738 promulgirt, dem das gemeine Recht als Hülfsrecht zu Grunde liegt.

Die Einleitung sagt: “Wir Philipp Ernst, Wir Christian Kraft, Wir Friedrich Eberhard, Wir Karl Ludwig, Wir Johann Friedrich, Wir Ludwig, Wir Karl Philipp, Wir Joseph, Wir Ferdinand, allerseits Grafen von Hohenlohe, entbiethen unseren Hofmeistern, Kantzlern, Kantzleidirectoren, Hof und übrigen Räthen, deßgleichen unseren Ober- und Unteramtleuten, Kellerverwaltern, Vögten, Stadtschultheißen,

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Ernst Boger, Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Oehringen. H. Lindemann, Stuttgart 1865, Seite 172. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAOehringen0172.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)