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Ernst Boger, Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Oehringen

ejus genitor decesserit ac duo ipsius Alberti germani remanserint quorum unus pontificali dignitate praefulget (nämlich Georg, Bischof von Passau), alter senex est et vitam quodammodo religiosam ducat“ (Gotfried); aus diesem Grunde, und weil die Unterthanen der Herrschaft ihn zum Herrn verlangten und wünschten, daß er einen Ehebund eingehen möchte, erhielt er die päpstliche Dispensation. Indem Albrecht mit der Gräfin Elisabeth von Hanau in die Ehe trat, wurde er der neue Stammvater des Hauses. Er war ein vertrauter Rath des Kaisers Sigismund und von demselben mit Privilegien bedacht. „Wir haben angesehen, die willig getreue, nutze und anneme Dienste, die des egenannten Albrechts Vordern und er, unseren Vorfahren an dem Reiche und Uns – getan hat – und demselben Albrecht Alle und jegliche sine gnade, Freiheiten, Rechte, Brieve, Privilegia und Hantveste, Geleyte, Zölle, Wegzölle, Gerichte, Herrlichkeiten, Wildbahnen, Münzen bestätigt 1418“ (Hanselmann, Beweis I. 485). Von ihm rührt die Verordnung her, daß der Älteste des Hauses die Administration des Lehenhofs allein führen solle.

Albrecht I. starb 1429, auf ihn folgten seine Söhne Kraft V. und Albrecht II., welche anfangs gemeinsam regierten, aber 1455 unter folgenden Bedingungen abtheilten:

1) Die Stadt Oehringen mit ihrer Mark, den Höfen, Mühlen und Zöllen, Geleiten, Leuten und Gütern soll gemein ungetheilt sein, und jedem zum halben Theile gewarten.

2) Alle Briefe, Handvesten etc. sollen in dem Schloß Oehringen in dem Gewölbebogen liegen.

3) Der Lindelberg und die Äcker in der Mark zu Oehringen sollen gemeinschaftlich gebaut werden und die Befehle durch den Keller ergehen.

4) Niemand, außer mit gemeinsamem Willen, in Schutz und Schirm genommen werden.

5) Kein Bürger anders, als mit gemeinsamem Wissen und Willen bestraft werden.

6) Das Stift Oehringen, wovon Hohenlohe oberster Vogt und Schirmherr ist, soll gemeinsam sein.

7) Keine Verschreibung soll von einem ohne des andern Willen ausgestellt werden.

8) Das Schloß in der Ringmauer soll getheilt, die Stadt aber gemeinsam sein.

9) Die Steuern sollen gemeinschaftlich ausgesetzt werden.

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Ernst Boger, Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Oehringen. H. Lindemann, Stuttgart 1865, Seite 160. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAOehringen0160.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)