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Ernst Boger, Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Oehringen

angewiesen wurden, Ostern nach katholischer Rechnung zu feiern, zur Vermeidung aller Unordnungen. Soldaten und Unteroffiziere überbrachten diesen Befehl den Geistlichen vor Beginn des Gottesdienstes am Sonntag Septuagesimae und Estomihi zur Verkündigung. In der gemeinsamen Stadt Oehringen gelang bei dem Widerspruch des evangel. Seniors und der Neuensteiner Grafen die Durchführung nicht. Auf den Dörfern gehorchten die einen Geistlichen, die anderen remonstrirten und wurden suspendirt. Der Reichshofrath, an welchen sich das Consistorium in Oehringen wandte, gab Befehl zur Wiedereinsetzung der Pfarrer und setzte den 29. März als Ostern fest, wogegen die katholischen Grafen protestirten. Als die protestantischen Osterfeiertage nahten, wurden am Gründonnerstag und Charfreitag die Kirchen verschlossen, am Osterfeste zwar geöffnet, aber nur zum sonntäglichen Gottesdienste. Als nun die Osterfeier doch begangen wurde, ergingen am 31. März Decrete, welche die Feier für nichtig erklärten und eine abermalige mit den Katholiken anbefahlen, sogar in Oehringen; die Feier unterblieb aber auf Abmahnen des Consistoriums. 1

Nun wurden die Consistorialräthe in Patenten, die an die Thore angeschlagen wurden, der Anmaßung beschuldigt und durch ein Reichshofraths-Conclusum ihr Benehmen gerügt. Der Streit gestaltete sich mehr und mehr zu einer Fehde zwischen den beiden hohenl. Linien Neuenstein contra die Grafen („Herren Fürsten“) zu Hohenlohe, Waldenburg’scher Linie. Das Consistorium in Oehringen wurde aufgehoben, die Akten nach Pfedelbach geschafft, Reichshofrathsdekrete, Termine, Fristgesuche ergingen vergeblich; das corpus evang. verwandte sich für die Evangelischen, aber umsonst. Da schritt das corpus evang. zur Selbsthülfe, requirirte das evangel. Directorium des fränkischen Kreises, die Restitutions-Exekution gegen Waldenburg zu vollziehen. Der Markgraf von Anspach acceptirte die Requisition. Es kam bis zum Einrücken von Grenadieren und im November 1750 gaben die 3 Fürsten von Pfedelbach, Schillingsfürst und Bartenstein endlich nach, restituirten das Consistorium und die Pfarrer, namentlich den Stadtpfarrer Yelin von Sindringen, einer Gemeinde, die in dieser Sache am meisten zu leiden gehabt hatte. Vor der Mediatisirung war in Oehringen ein Hohenlohe-Neuenstein’sches Consistorium und Ehegericht mit drei Räthen, einem Assessor und einem Director. Das geistliche Ministerium bestand aus dem Stiftsprediger und Ober-Superintendenten, dem Stadtpfarrer, einem Archidiaconus und einem Diaconus. Im Jahr 1807 wurde Oehringen Sitz eines Dekanats

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Ernst Boger, Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Oehringen. H. Lindemann, Stuttgart 1865, Seite 151. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAOehringen0151.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)