Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Ernst Boger, Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Oehringen

das Nächstemal. Es werden übrigens darin blos 6 Canonici als zur Wahl berechtigt genannt, damals nemlich: Heinrich von Nagelsberg (der Dekan), Theodorich von Pfedelbach (Kustos), Gernod von Neuenstein, Konrad von Weikersheim, Wypert von Nagelsberg und Heinrich von Pfedelbach.

Aus den Statuten von 1404 (nicht gedruckt bei Wibel) und 1457, welche beinahe gleichlautend sind, ergibt sich folgendes: Es sollen jährlich 4 Generalkapitel Statt finden und jeder anwesende Canonicus erhält dafür 1 Scheffel Weizen und 1 Scheffel Haber. Jeder der durch Empfehlung literarum apostolicarum oder ad petitionem imperatoris seu aliorum quorumcunque (in der Urkunde von 1404 heißt es außerdem regis seu aliorum principum – praecipue autem ad instantiam nostrorum Baronum de Hohenloch) zu einer Expectanz gelangt sei, solle 6 rhein. Gulden bezahlen. Nach dem Tode eines Canonicus solle die tägliche Austheilung an Brod, Wein und Präsenz 30 Tage lang seiner Familie zugutkommen, sodann 1 Jahr lang der Kirche, zu einem Jahrestag für den Verstorbenen und ein weiteres Jahr ad fabricam ecclesiae, darauf soll der Kandidat noch einmal 8 fl. bezahlen. Die Kanoniker, die ehelich geboren sein sollen, müssen, um Kapitularen zu werden, ein volles Jahr in Orngavv (Oehringen) gewohnt haben, ohne Unterbrechung eines Tages oder einer Nacht. Jeder Kanoniker, der einen Klosterhof (curia claustralis) inne hat, hat zu gewarten, daß sein Hof innerhalb Jahresfrist nach seinem Tode von seinen Erben an einen Kanoniker verkauft werde, oder fällt er an die Kirche gegen eine im Vergleichsweg zu bestimmende Summe; aber nur die Canonici praebendati haben einen Hof. Zu einer Reise nach Rom oder Aachen erhält man Urlaub auf 4 Monate (resp. 14 Tage); wegen Badens, Aderlassens, Purgirens kann man auf 3 Tage von der Kirche dispensirt werden. Der Kanoniker, der zum Studiren irgend wohin geht, muß Fleiß und Ehrbarkeit geloben. Der Kustos hat die Curia hinter der Kirche nebst Garten, Hofplatz und 2 Häusern, einen Weinberg in Bretzfeld, eine Wiese neben der Mühle, 2 Pfund Heller aus dem Bauerbacher Lehen, wovon er aber 35 Schillinge abgeben muß.

Der Cellerarius (Kellermeister) erhält täglich eine mittlere Maaß Wein, sodann jährlich 4 Scheffel Weizen, 4 Sch. Dinkel, 4 Sch. Haber, 24 Bund Stroh etc. Ist ein Faß Wein leer, so hat er zum Dekan oder Oberkellermeister zu gehen; dieser geht mit einigen Personen in den Keller, versucht mit denselben die Weine und läßt ein Faß anstechen.

Empfohlene Zitierweise:
Ernst Boger, Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Oehringen. H. Lindemann, Stuttgart 1865, Seite 145. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAOehringen0145.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)