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(Fortsetzung von S. 614.)

und hierauf die K. Saline Friedrichshall gegründet, welcher bald die hessische Saline Ludwigshalle bei Wimpfen und später die badische Ludwigssaline bei Rappenau folgten. Diese glücklichen Vorgänge führten die Pächter von Clemenshall dazu, mit ihren Bohrversuchen nach Süden gegen Jagstfeld vorzurücken, wo sie endlich am 14. August 1820 ebenfalls mit glücklichem Erfolg belohnt wurden.

Die Ergebnisse aller Bohrungen in Clemenshall sind in der Übersicht S. 615 zusammengestellt.

Nachdem Herr v. Kalb im Juni 1814 zu Offenau mit Hinterlassung einer großen Schuldenmasse verstorben und seitdem der Salinendirektor Thon allein gestanden war, welcher zugleich die Verwaltung der im J. 1811 in Selbstadministration übernommenen Saline Hall zu besorgen hatte, gelang es diesem nun, da glänzende Aussichten für die weitere Dauer des Pachts sich eröffneten, den Kaufmann Eberh. Friedr. Sandel von Hall als Theilhaber am Pacht zu gewinnen. Nun kamen neue Gelder in das Geschäft, die älteren Gläubiger wurden meist abgefunden, die Gradirung abgeworfen und bald stand die zum größten Theile noch im J. 1821 neu erbaute Saline in einem geschlossenen Viereck mit 3 Siedhäusern, 10 Siedpfannen und dem Zugehör von Magazinen, Reservoir, Werkstätten etc. in zweckmäßiger Anordnung da. Rasch stieg auch die Produktion der Saline, welche vorher kaum 2000–3000 Ctr. im Jahr betragen hatte, auf 70.000 Ctr. und in einzelnen Jahren bis zu 100.000 Ctr. In Folge der nun ganz veränderten Betriebsverhältnisse der Saline Clemenshall zeigte sich der freie Salzverkauf in das vormals deutschherrische Gebiet wegen des ausgedehnten Salzschmuggels ins Württembergische und Badische bald unthunlich und es kam deshalb unterm 26. Juni 1821 ein neuer Salzlieferungsvertrag auf die Dauer von 8 Jahren zu Stand, durch welchen das Erzeugnis auf 3 Siedhäuser mit jährlich ca. 50.000 Ctr. Salz beschränkt wurde, wovon 5000 Ctr. als Zehnten abzugeben, die übrigen 45.000 Ctr. aber um den Preis von 2 fl. 40 kr. p. Ctr. an die K. Hauptverwaltung der Salinengefälle abzuliefern waren. Außerdem sollte auch das bei der Salzfabrikation unvermeidlich sich ergebende Viehsalz zu 1 fl. 40 kr. p. Ctr. übernommen werden. Diese letztere Bestimmung führte bald zu neuen Differenzen, indem die Pachtgesellschaft die Produktion des Viehsalzes in der Art steigerte, daß dieselbe in einzelnen Jahren bis zu 95 % des producirten Kochsalzes statt früherer 6 % stieg. Sodann war den Pächtern die Verwerthung der Nebenprodukte frei überlassen, sie benützten dies, um Viehsalz unter den Pfannenstein zu mischen, so daß sie für den Kübel von 60 Pfd. über 1 fl. erlösten und hiedurch der Kochsalzabsatz aller Orten beeinträchtigt wurde. Ebenso war es mit dem Verkauf der Mutterlauge, deren Menge bei der reinen Soole außer allem Verhältnis stand und wodurch die unerlaubte Salzfabrikation begünstigt wurde. Auf die Ordnung dieser Verhältnisse hatte einen besonderen Einfluß der unterm 12. Sept. 1828 zwischen den 3 Salinen Friedrichshall, Wimpfen und Rappenau auf 6 Jahre abgeschlossene sogen. Heidelberger Vertrag, nach welchem von nun an jeder dieser Salinen der ausschließliche Absatz aller ihrer Fabrikate im eigenen Lande garantirt, der Salzhandel in das Ausland aber auf gemeinschaftliche Rechnung geführt wurde. Am 25. Okt. 1828 folgte sodann ein neuer

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Julius Hartmann und Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Neckarsulm. Kohlhammer, Stuttgart 1881, Seite 616. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OANeckarsulm0616.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)