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Stadt, „wo wir itzund innewonde sind“, haushalten, das alte Haus bei der Kapelle oben hinaus gegen den Graben und den Keller darunter, den Stall daran, die Küche und auch den Keller unter dem vordern Haus innehaben. Schultheiß und Burger der Stadt N. verpflichten sich gegen Frau Anna und hängen der Urkunde ihr Siegel an, desgleichen der Weinsbergische Amtmann zu N. Hans v. Kochendorf und sein Vetter Heinrich von K. Albrecht, Weinsb. Reg.

1382. Hans v. Kochendorf, Weinsbergischer Amtmann zu Nuwenstat. (B.)

1384. Drei Wiener, welche Engelhard v. Weinsberg wegen einer Schuld Herzog Albrechts v. Österreich gefangen gehalten hatte, geloben, bis nächsten Palmtag sich wieder zu antworten zu der Nuvenstat genannt Helmbünde an dem Kocher. Albrecht, W. R.

1387. Engelhard v. Weinsberg und seine Ehefrau Anna versichern eine von der Stadt Wimpfen aufgenommene Schuld von 96 Goldgulden auf den Halbtheil ihrer Stadt Neuenstadt an dem Kocher gelegen und ihrer Dörfer Brettach, Gosheim und Steinsfeld. Ebend.

1389. Engelhard v. Weinsberg erlaubt seinem Bruder Konrad, Schulmeister (Domscholaster, nachmaliger Erzbischof) in Mainz, zwei Seen zu machen über und unter dem See in dem Grunde, da der Bach, der da heißet die Tapach, durchfließt von Dahenfeld herab in die Brettach in Neuenstadter Mark, genannt Helmbunde, und dieselben Seen soll er haben, nießen und abschlagen nach seinem besten Nutz und Willen. Ebend.

1391. Stiftung einer Priesterpfründe, Kaplanei und ewigen Messe auf St. Katharinen Altar in der Kapelle zu der Nuwenstat am Kochen in der Pfarr Helmbunde. Mit der Stat Insiegel zu der Nuwenstat. Ebend.

1391. Johs. Lose, Bürger zu N. a. K., bekennt, daß er dem Kloster Schönthal jährlich 1 Pfd. Hlr. von 2 Morgen Acker am fallenden Brunnen zu reichen habe. Schönhuth, Schönthal 100. Vgl. Bad. Quellens. 4, 156.

1392. Engelhard v. Weinsberg entlehnt für seinen Bruder Konrad von Wolf v. Wunnenstein, gen. der gleißende Wolf, 2000 Gulden und setzt als Pfand ein sein Schloß die Nuwenstat am Kochen gelegen, sowie seine Dörfer Gochsen und Steinsfeld. Zugleich verbürgen sich Berthold v. Schwarzach, Schultheiß zu Nuwenstat, u. A. (Bauer.)

c. 1393. N. N. v. Weiler, Vogt und Burgmann in N. (Dillenius.)

1398. Vergleichung zwischen Beringer v. Sindringen und Engelhard v. Weinsberg, wornach ersterer die Ansprüche auf Güter in Brettach etc. aufgibt, und dagegen ein Burglehen auf Neuenstadt erhält im jährlichen Betrag von je 1 Malter Korn, Dinkel, Haber und 1 Wagen Heu; Beringer soll Burgmann sein zu N. und das Lehen verdienen, so oft er ermahnt wird oder die Noth es erfordert, sein Haus soll beede- und wachfrei sein, das Gut zu Lautenbach soll er von Weinsberg zu Lehen tragen. Albrecht, Weinsb. Reg.

1398. Pfaff Konrad Recke, Kaplan der Herren v. Weinsberg, verleiht seinen Pfründhof zu Oedheim, welcher den Allerheiligen- und Erasmus-Altar in der Kapelle zu der Neuenstadt zugehört, mit Bewilligung des Klosters Schönthal als Lehensherrn der Pfründe, an Fritz Mutlin zu Oedheim. Albrecht, Weinsb. Reg.

Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann und Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Neckarsulm. Kohlhammer, Stuttgart 1881, Seite 568. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OANeckarsulm0568.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)