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Harpprecht und Jäger und den Vertretern des beschwerdeführenden Adels, Baron Karl Friedrich v. Adelsheim und dem Ritterorts-Odenwaldischen Archivar Kinkelen, eine Ordnung zu Stande kam, welche die Gerichtsbarkeit der Vogteiherren wieder etwas erweiterte, das Mord- und Centgeschrei bei einem feindlichen Anfall auf der Straße oder sonst in der Cent als Centfall beließ, das Gericht aber folgendermaßen zusammensetzte: Der Centgraf wird von Württemberg eingesetzt (es war der Stadtschreiber oder irgend ein Anderer, seit 1755 der Oberamtmann von Möckmühl, welchem ein Physikus, ein Amtsaktuar oder Gerichtsschreiber, ein Chirurg, ein Wachtmeister und Baumeister nebst einem Centbittel und einem Scharfrichter, zugleich Wasenmeister, beigegeben waren; die Polizei handhabten die Metzger von Möckmühl in eigener Uniform, sie waren dafür frohnfrei); sodann werden 36 Centschöpfen aus Stadt und Amt M. und den adeligen Centflecken gewählt, nemlich von M. die 12 Richter des Stadtgerichts, von Widdern zu den selbstgebotenen Centgerichten drei, wenn man auf Burkhard den Fruchtschlag (amtliche Bestimmung des Fruchtpreises) machte oder sonsten Malefiz hielt, vier; von Siglingen, Lampoldshausen, Jagsthausen, Olnhausen, Sennfeld, Mühlbach, Billigheim, Unterkessach, Gochsen je 2, von Roigheim 1 und von Züttlingen beim Abgang eines Richters aus einem württemb. Amtsflecken 1 Richter. (W. F. 7, 68 ff.) Wenn im benachbarten Harthäuser Wald sich Banden zeigten, mußten die Centbürger dort nächtliche Wachen aufstellen, 12 streiften, 12 blieben im Wachhaus, deren Stelle heute noch am Kreuzweg der Straßen von Möckmühl, Schönthal, Öhringen und Neuenstadt gezeigt wird. 1655 f. wurde vor dem Centgericht ein Hexenprozeß gegen Kunigunde, Hans Melchior Eitelweins, Schmids, Ehefrau, verhandelt und dieselbe am 26. März 1656 verbrannt. Eine ähnliche Hinrichtung soll noch im J. 1708 stattgefunden haben. Der Cent-Scharfrichter und Wasenmeister Joh. Thomas Bauer, welcher seine Gattin aus Eifersucht durch einen Pistolenschuß getödtet hatte, wurde am 3. Aug. 1770, als der letzte auf dem Möckmühler Richtplatz, durch den Scharfrichter der Stadt Hall Joh. Georg Bürck mit dem Schwert hingerichtet (W. F. 10, 129), nachdem er selber 9 Hinrichtungen bei der Cent, die 9te, wie die Sage geht, an einer Zigeunerin vollzogen und diese ihm sterbend prophezeit hatte, er werde von den Enthaupteten den Zehnten geben.

Von älterer Literatur über das Möckmühler Centgericht vgl. die Hoffmann-Spittlersche Dissertation: De. jurisdictione criminali Wirtemb. et maxime de Centena Möccmühlensi. Tub. 1775. Hofmann in Sarweys Monatsschrift für Recht etc. VII, 3.

Eine Möckmühler Spezialität waren die Keßler, die freien Meister des Roth- oder Kupferschmiedhandwerks, welche im Mittelalter gleich andern landfahrenden Gewerbsleuten, den Spielleuten etc., eine Zunftverfassung mit Anweisung eines bestimmten Reisebezirks erhielten. Der Keßlerschutz (Aufrechthaltung des Monopols etc.) in unsern Gegenden, die Keßler von Heilbronn und Mosbach bis Ellwangen umfassend, war als Reichslehen den Grafen von Hohenlohe übertragen, welche dafür Ausbesserung

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Julius Hartmann und Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Neckarsulm. Kohlhammer, Stuttgart 1881, Seite 516. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OANeckarsulm0516.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)