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1422. Die Genannten verkaufen dieses Gut sammt 1/4 des großen und kleinen Zehnten und die Hälfte an 1/6 der Vogtei und des Gerichts dem Kloster Komburg um 380 Gulden. Ebend.

1523 s. Ilgenberg.

1583. Durch Vertrag mit Württemberg, welchem (seit 1553) das Patronat der Mutterkirche v. H., Unter-Griesheim, zustand, kommt das Patronatsrecht der Kaplanei in H. an den Deutschorden. W. F. 5, 343.

1680. Die Deutschordens-Regierung entläßt den Sohn des verstorbenen Schultheißen von H. für 8 Gulden aus der Leibeigenschaft. (Vgl. Gundelsheim 1680.)

Parzellen:

Der Bernbronnerhof, nördlich vom Ort gelegen, gehört zu einem Drittel zu Höchstberg. Der Hof ist im Besitz von 2 württembergischen und 4 badischen Bauern, erstere gehören in den Gemeindeverband Höchstberg, letztere in den der badischen Stadtgemeinde Mosbach. Von der Gesammtfläche der Markung mit 5694/8 Morg. sind 2844/8 württembergisches, 2657/8 badisches, 84/8 M. sowie die Bäche und Wege mit 103/5 M. gemeinschaftliches Gebiet. Eine Hoheitsgrenze ist nicht gezogen, vielmehr ist der Hof gemeinschaftlich von Württemberg und Baden durch Hoheitssteine vermarkt. Man hofft von der für die nächsten Jahre bevorstehenden badischen Katastervermessung eine endliche Regelung der wirren Verhältnisse.

Bernbronn, s. w. a. Bärenbronn oder Brunnen eines gewissen Bero (oder jenes Bernus, der im 8. Jahrhundert zu Gundelsheim, Böttingen, Offenau, Duttenberg, Tiefenbach Schenkungen an das Kloster Lorsch machte?) hatte eigenen Adel, wenn der im Jahrzeitenbuch der Deutschhauskapelle zu Mergentheim genannte Bruder Hermann von Bernbrunnen aus unserem B. ist. Vielleicht saß auch ein Zweig der Herren von Steinach (am untern Neckar) im 13. Jahrhundert auf unserem B. Stift Wimpfen hatte daselbst im 14. Jahrhundert Zehnten. Zu Ende dieses Jahrhunderts erwarb der Deutschorden den Theil an B., welchen die v. Bieringen besessen hatten; etwas später der Spital von Mosbach einen der 3 Höfe. Von diesen gehörten nach den Hornecker und Heuchlinger Lagerbüchern im 17. Jahrhundert 2 dem Spital zu Mosbach, einer dem Deutschorden; auf ersteren übte Kurpfalz, auf letzterem der Orden die obrigkeitlichen Rechte aus, in Kriminalsachen gehörten alle zur Cent Mosbach; von den 3 Hofleuten war abwechslungsweise je

Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann und Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Neckarsulm. Kohlhammer, Stuttgart 1881, Seite 404. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OANeckarsulm0404.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)