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1312. Seifried v. Heimbach, Bürger in Hall, urkundet, daß er einen von seiner Schwester Irmengard dem Kl. Schönthal vermachten Weinberg in der Markung B. nahe der Kirche, genannt an der Steige, zur lebenslänglichen Nutzung habe. Ebend.

1314. Bruder Heinrich Kl. Schönthalischer Schaffner in B. Bad. Quellens. 4, 154.

1330. Hermann v. Liechtenberg, Kanzler des Kaisers Ludwig, verpflichtet sich, mit der Burg und Stadt Eberbach am Neckar auch das Dorf Binswangen (welche, wie es scheint, vom Reich an die von Weinsberg verpfändet waren OR. 11, 74) den Pfalzgrafen Rudolf und Ruprecht auszuliefern, sobald diese sie einlösen wollen. Ztschr. f. d. Gesch. d. Oberrheins 11, 73.

1335. Mai 8., s. Neckarsulm.

1345. Friedrich v. Neuenheim und seine Ehefrau Elisabet von Lindach verkaufen dem Kl. Schönthal 291/8 Morgen Acker in der Mark zu B. um 51 Pf. H. W. F. 6, 265.

1350. Engelhard v. Weinsberg ernennt den Kleriker Johannes v. B. auf die Pfarrei Burgheim bei Mosbach. Albrecht, Weinsb. Reg.

1355. Das Patronat einer Vikarie zu B. gehört zur Burg Scheuerberg. Ebend. 267.

1359 s. Neckarsulm.

1385. Kl. Schönthal tauscht von Pfaff Gerung von Niedernhall, Vikar in Wimpfen, je 5 M. Acker und Wiesen in Niedernhall ein gegen 5 M. Acker und Wiese im Bissenthal und 5 M. Weinberg zu B. Schönhuth, Chron. v. Schönthal 97.

1387. Konz v. B., Edelknecht, siegelt eine Weinsberger Urkunde. Albrecht, Weinsb. Reg.

1395 s. Neckarsulm.

1425 ff. Kloster Schönthal kauft allerlei Einkünfte in B. Bad. Quellens. 4, 158.

1431. Peter Rychart zu B. empfängt vom Kl. Schönthal 7, 1/2, 3/4, 1/2 Morgen Äcker, 1/4 M. und 1 Stück Wiesen, 1/2 und 1/4 M. Weinberg und verspricht dagegen jährlich 6 Pf. H., je 1 Malter Roggen, Dinkel und Haber in des Klosters Hof und Kornhaus in Heilbronn abzuliefern, sowie 11/4 Eimer Wein unter der Kelter zu B. abzugeben. Diese Güter müssen beisammen bleiben und darf sie von Rycharts Erben immer nur einer übernehmen gegen 5 Schilling-Pfennige Bestand. Werden die Güter verkauft, so hat das Kloster das Losungsrecht um den jeweiligen Kaufpreis und 5 Schill.-Pfenn. oder 1/10 des Kaufpreises mehr. Es darf kein neuer Lehensträger zugelassen werden ohne des Klosters Einwilligung, und namentlich keiner von Adel oder geistliche Leute. W. F. 6, 265.

1432. 35. 64. 67. 96. Weitere Kl. Schönthalische Erbbestandbriefe über einen Hof, Weinberg, gen. der Haberstroh, und andere Güter. W. F. 6, 261. 265 f.

1464 ff. Streitigkeiten zwischen Einwohnern von B. und den Äbten von Amorbach und Schönthal, auch dem Pfarrer von Sulm. Erst im Jahr 1500 entscheidet der Deutschmeister Hartmann v. Stockheim: von allen bestehenden und wieder angebauten ehemaligen Weinbergen (am Hag, am Heilbronner Weg vor der Lucken, vor dem Nortberg, Gaugenloch, Krettenloch) soll der Zehnte gegeben werden in der Kelter

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Julius Hartmann und Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Neckarsulm. Kohlhammer, Stuttgart 1881, Seite 290. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OANeckarsulm0290.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)