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und Knaben von 21 bis 11 Jahren früh um 6 Uhr an dem untern Thor, zogen aus und machten den Anfang bei der Kochendorfer Wiese unweit dem Brücklein mit dem Verzeichnen von Stein zu Stein. Bei Nr. 204 wurde von 1–3 Uhr zu Mittag gerastet, den Rathsverwandten, Feldrichtern und jungen Bürgern nebst Trunk und Brot ein Stück Kalbsbraten, den Knaben aber je ein Kreuzerweck und Trunk gereicht, hierauf die Visitation bis zum letzten Stein, Nr. 256, fortgesetzt. „Man hat während dem Umgang bei jedem Haupt-Bruch-Eck- und Wendungs-Stein, wie auch nach völlig vollbrachtem Umgang auf dem Platz, den Knaben zur Gedächtnis einige Kreuzer Geld mitgetheilt, besonders auch denjenigen, welche bei der über die Bruch- und Schwängsteine gehaltenen Examination und Explikation etwas auswendig gemerkt und noch zu sagen gewußt; dann jeglichem der anwesenden jungen Leute und Knaben eine blau und weiße Masche von Taffentband auf den Hut gemacht, und in Ordnung herein durch das Städtlein vor das Rathhaus, welchen der Thürmer und Stadtmusikant mit zweien Waldhorn vor sich selbsten freiwillig vorangeblasen, ziehen, sodann auf dem Rathhaus diesen sowohl als auch den dabei gewesenen Herren Rathsverwandten und übrigen Bürgerschaft zum Beschluß einen Kalbsbraten und Trunk und Brot reichen, forthin Abends gegen 10 Uhr dem ganzen Actu in bester Ordnung, Vergnügen und Freud der Anwesenden sowohl als auch der ganzen Gemeind und Burgerschaft, das Ende machen lassen.“ Nicht immer scheint bei solchen Gemeindezechen alles „in bester Ordnung“ verlaufen zu sein. Wenigstens sah sich das Oberamt Hornegg unterm 29. Mai 1751 veranlaßt, in Anbetracht der Streitigkeiten, Wort- und Thathändel bei den Gemeindszechereien die nicht von Alters hergebrachten, nur durch Mißbrauch eingeschlichenen zu verbieten, die altherkömmlichen aber dahin zu verändern, daß einem Jeden sein Antheil ins Haus gebracht und dort verzehrt werden soll. Wie zur Ausgleichung wurden etwas später (4. Juli 1755) auch den Frauen ihre Kindszechen „mit vielstündigem Essen und Trinken unter vielfältigen Ehrabschneidungen und sonstigen Ungebürlichkeiten bis in die späte Nacht“ untersagt.

1757 s. oben S. 220.

1757. Der Thurm an der Pfarrkirche wird gebaut.

1758. Juni. Fränkischer Kreistag in N.

1758. Das Oberamt Horneck bedroht diejenigen, welche an den 4 Opferfesten sich zu gut oder vornehm dünken, dem Gottesdienst beizuwohnen, oder doch aus eingebildetem Ehrgeiz des Rangs oder einer sonstigen schlechten und niederträchtigen Absicht nicht mit der übrigen Bürgerschaft zum Opfer gehen, mit 1 Rthlr. Strafe. Neckars. Dekretenbuch.

1760 s. oben S. 221.

1765. Die Ehefrau des kurbaierischen Artillerie-Oberst-Wachtmeisters Gottfried Öttners, eine geb. Firnauerin von Neckarsulm, vermacht testamentarisch 500 fl. dem Kapuzinerkloster zu Neckarsulm zu Lesung von 1000 heiligen Messen, 200 fl. der Pfarrkirche daselbst, 400 fl. zu Haltung eines ewigen Jahrstags mit Seelenamt und 2 h. Messen: 200 fl. nach Thalheim zu Lesung von 20 jährlichen Messen und 50 fl. der Kirche zu Thalheim; 200 fl. Kapital, dessen Zinsen den Armen zu Neckarsulm sollen gereicht werden, und 1100 fl., deren Zinsen für die Kinder ihrer Verwandten oder in deren Abgang für andere

Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann und Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Neckarsulm. Kohlhammer, Stuttgart 1881, Seite 278. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OANeckarsulm0278.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)