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es dem Peter Schmidt von Neckarsulm, der unter den ersten gewesen war, die sich mit dem Böckinger Jäcklein einließen. Er entfloh zeitig zu dem Bischof von Speier, welcher nach dreijährigem Dienst seine Begnadigung bei dem Deutschmeister erwirkte, unter Bedingungen wie folgende: daß er fürhin soll ein halben Bart tragen, den halben Theil alle 14 Tage einmal scheren lassen, den andern weder mit Abzwicken noch sonst mindern, auch in kein offen Wirthshaus zu keiner Gemein noch anderen Gesellschaft gehen, gleicherweise nit aus der Mark Neckarsulm kommen, keine Wehr tragen etc.

Auch geht die Sage, daß bis ins 18. Jahrhundert die Söhne und Enkel der Übelthäter des Jahrs 1525 alljährlich am Fastnachtdienstag in Mänteln mit einem Scheit Holz auf den Schultern (Sinnbild des Galgens) vor dem Amtmann im Schloßhof erscheinen mußten, wo der Scheiterhaufen verbrannt wurde. Umgekehrt erhielt die benachbarte Gemeinde Kirchhausen, welche den Deutschherren treu geblieben war, eine dauernde Belohnung in einem Gnadenbrief, wornach unter Anderem Männer und Frauen an den 3 Fastnachtsonntagen einen Geldbetrag, welcher ihnen auf die Gefälle des Ordens in Neckarsulm und Gundelsheim angewiesen wurde, vertrinken durften. (Stälin 4, 288).

Wo die Gemeinden als solche noch nicht gestraft waren, da verband dies der nächstfolgende Deutschmeister Walther von Kronberg, der statt des zerstörten Horneck Mergentheim zum Wohnsitz genommen, mit der Erbhuldigung 1527. Am 18. Februar legte er Gundelsheim 1000 Gulden und außerordentliche Frondienste zum Bau von Horneck auf, denen im Amt Horneck wurden je 6 Gulden vom Haus angesetzt. Am 27. war er in Neckarsulm, strafte die Stadt mit 1880 Gulden, je 10 vom Haus; einzelne Personen, welche Platten vom Scheuerberg weggeführt, mußten 243 G. Abtrag geben; das Amt Scheuerberg 2886 G., je 6 von der Herdstatt, woneben Frondienste zum Wiederaufbau des Schlosses Scheuerberg vorbehalten wurden. Die Grafen von Hohenlohe machten Entschädigungs-Forderungen an die Unterthanen des Deutschordens in Neckarsulm, Binswangen, Erlenbach u. a. O. Der Deutschmeister erhob eine Gegenforderung von mindestens 10.000 Gulden Schaden durch Hohenlohische Unterthanen. Ein Schiedsgericht erkannte 1528, die Grafen sollen von ihren Unterthanen 2000 Gulden einziehen und davon 1800 G. dem Deutschmeister ausbezahlen.

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Julius Hartmann und Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Neckarsulm. Kohlhammer, Stuttgart 1881, Seite 212. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OANeckarsulm0212.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)