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26b. Grollenhof: Der Staat für den großen, die Pfarrei Oedheim für den kleinen, sowie für den Heu- und Öhmdzehnten.

26c. Lautenbach: Für den großen Zehnten der Staat zu 2/3, die Käufer der hessen-darmstädtischen Gefälle Bube u. Cie. zu 1/3, für den kleinen Zehnten die Pfarrei Dahenfeld und Oedheim, für den lebendigen oder Blutzehnten der Staat und die Pfarrei Oedheim je hälftig.

26d. Willenbach mit der Ziegelhütte: Für den großen und Blutzehnten der Staat allein; für den kleinen Zehnten aus 110 Morg. der Staat, aus 342 Morg. die Pfarrei Oedheim; für den Heu- und Öhmdzehnten hälftig der Staat und hälftig die Pfarrei Oedheim.

27. Offenau mit Clemenshall und der Ziegelhütte: Für den großen, kleinen und Weinzehnten die Käufer der großherzoglich hessischen Domäne Bube u. Cie.; für den Neubruchzehnten der Staat.

28. Olnhausen: Für den großen Zehnten die Freiherrn von Berlichingen zu Jagsthausen; für den kleinen Zehnten das Stift Mosbach, von einem Bezirk die Pfarrei; letztere noch den Obstzehnten; für den Heu- und Öhmdzehnten die Freiherrn von Berlichingen zu Jagsthausen, von einigen Morgen Wiesen aber die Pfarrei den Heuzehnten; für den Blutzehnten die Pfarrei; für den Neubruchzehnten die Freiherrn von Berlichingen zu Jagsthausen mit Ausnahme des Altgereutzehntens von einem Distrikt, von dem das Stift Mosbach 1/3 erhob.

29. Roigheim: Für den großen und kleinen Zehnten von 2123 Morg. Acker der Staat zu 1/3, die Herren von Adelsheim in Sennfeld zu 1/3, die Herren von Domeneck zu 1/3, den Rest der Staat allein; für den Heu- und Öhmdzehnten die Freiherrn von Wambold und Adelsheim und der Staat je 1/3; für den Weinzehnten von 14 Morg. der Staat, die Herren von Adelsheim zu Sennfeld und von Domeneck je zu 1/3; von 17 Morg. der Staat und überdies noch den Kelterwein allein; für den Blutzehnten der Staat, die Herren von Adelsheim zu Sennfeld und von Domeneck je zu 1/3; für den Neubruchzehnten der Staat allein.

30. Siglingen: Für den großen Zehnten die Herren von Adelsheim in Sennfeld zu 1/3, die Herren von Domeneck zu 2/3, außerdem der Staat an besonders abgesteinten Distrikten; für den kleinen Zehnten der Staat ebenso, sodann aus den großen und kleinen Forstäckern: von den Neugereuthäckern der Staat zu 1/2, Pfarrei Siglingen zu 1/2, im übrigen die Freiherrn von Adelsheim zu 2/3, Stift Möckmühl zu 1/3; für den Heu-, Öhmd- und Blutzehnten der Staat allein; für den Weinzehnten die Freiherrn von Domeneck zu 2/3, von Adelsheim zu 1/3; der Staat hatte besonders abgesteinte Novalien und stand ihm überdies der Novalzehnten von allen Weinbergen zu.

30a. Kresbach: Für den großen und kleinen Zehnten die Freiherrn von Adelsheim in Sennfeld zu 2/3, Domeneck zu 1/3. Der Staat ganz auf einem besonders versteinten Feld auf dem Todtenbühl von 23 Morg.; für den Heuzehnten der Staat 1/3, die Freiherrn von Adelsheim zu 2/3, von Entrichtung des Öhmdzehntens waren die Einwohner frei. Für den Blutzehnten zu 1/3 die Pfarrei Siglingen und zu 2/3 die Herrn von Adelsheim zu Sennfeld. Den Novalzehnten der Staat aus ungebauter Allmand und aus 22 Morg. früherem Gemeindewald.

Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann und Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Neckarsulm. Kohlhammer, Stuttgart 1881, Seite 176. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OANeckarsulm0176.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)